FAQ
- Wie kann ich den bfg-München unterstützen?
- Sie können uns durch Beitritt (Voll- oder Betreuungsmittgliedschaft), Spenden und natürlich durch Mitarbeit und Teilnahme an unseren Veranstaltungen unterstützen. Neben sozialen Projekte (z.B. Schule von Varni) tragen/unterstützen wir auch juristische (Muster)prozesse für das Recht auf freie Meinungsäußerung die Aufhebung des Tanzverbotes an besonders geschützten christlichen Feiertagen u.a. Auch für Bücherspenden für unsere Bibliothek (Schwerpunkt liegt auf Büchern und Zeitschriften der Themenbereiche Religionskritik, Philosophie, Politik, Recht und weltlicher Humanismus) sind wir sehr dankbar.
- Schulgebet: Unser Kind besucht eine staatliche Grundschule, in welcher zu Beginn der ersten Stunde ein Schulgebet gesprochen wird. Wir möchten nicht, dass unser Kind unterschwellig dadurch religiös beeinflusst wird. Was können wir dagegen tun?
- Bei einigen Lehrern scheint die Meinung zu herrschen, per Gesetz zum Schulgebeten verpflichtet zu sein, da nach Art. 131 (2) der Bayerischen Verfassung auch die Ehrfurcht vor Gott ein Bildungsziel ist. Eine Pflicht zum Schulgebet ist daraus jedoch nicht herzuleiten. Schon 1975 (!) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit großer Eindringlichkeit verbindlich für alle bayerischen Behörden entschieden, dass in staatlichen Schulen außerhalb des Religionsunterrichts jegliche staatliche Glaubensvermittlung und einseitige religiös-weltanschauliche Beeinflussung zu unterbleiben hat. Weitere Einzelheiten zu diesem Fall und anderen schulbezogenen Themen entnehmen Sie bitte unserer Homepage (Rubrik "Schulgebet") und dem Ratgeber für konfessionslose Eltern, Schüler und Lehrer von Gerhard Rampp.
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Der bfg-München ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und genießt damit staatlich garantierte Vorrechte. Zugleich fordert der bfg in seinem Grundsatzprogramm die Abschaffung des KdöR-Status für alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Ist das nicht ein Widerspruch?
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Es erscheint auf den ersten Blick in der Tat nicht besonders logisch, einen Status abschaffen zu wollen, den man selbst inne hat. Trotzdem ist eine unserer zentralen Forderungen beim bfg die Abschaffung der Privilegien für Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften, also auch für uns selbst. Anstatt aus Paritätsgründen weitere Konkordate abzuschließen und zusätzliche Sonderrechte für andere Religionsgemeinschaften (Moslems, Juden, Scientology, Zeugen Jehovas, ..) einzuführen, sollten diese Privilegien samt und sonders abgeschafft werden.
Glaube hat Privatsache zu sein und geht den Staat nichts an. Sozial- und auch weltanschauliche Arbeit kann bestens auch im Rahmen des normalen Vereinsrechts geleistet werden, Sonderrechte und Konkordatsverträge (wie Hitlers 1. internationaler Vertrag, dem Reichskonkordat von 1933 mit dem Vatikan, heute noch gültig) sind hierfür nicht nötig.
Leider gibt es die politische Schieflage, dass die Groß-Kirchen enorme Macht haben, finanziell, medienpolitisch und durch ihre Sonderrechte bei der Behandlung ihrer über eine Million Mitarbeiter (inkl. Caritas, Diakonie usw.): das Geld für die sozialen Leistungen der kirchlichen Organisationen kommt vom Staat und den Sozialversicherungsträgern (Krankenkassen, Pflegeversicherung usw.), aber die Kirchen dürfen bestimmen, wie die Mitarbeiter zu leben haben. Wer also z.B. als Heizer in einem kirchlich geführten Krankenhaus arbeitet und einen geschiedenen Partner heiratet und damit kirchliche Regeln verletzt, kann ohne den für alle anderen Arbeitgeber üblichen Kündigungsschutz entlassen werden. Er riskiert sogar wegen selbstverschuldeter Kündigung sein Arbeitslosegeld. Die Kirchen können Ihren Mitarbeitern auch gewerkschaftliche Aktivitäten und einen Betriebsrat verbieten. Die Abschaffung dieser Kirchenprivilegien (Tendenzschutz im Betriebsverfassungsgesetz) würde deutliche Verbesserungen für die Rechte der Arbeitnehmer mit sich bringen.
Nicht nur, dass die Kirchen üblicherweise zu den Krankenhäusern, Pflegeheimen usw. kein eigenes Geld beitragen, mit Ihren Sozialkonzernen verdienen sie sogar Geld und vermehren ihre Macht. Wenn unsere Verbände soziale Dienste (ohne Tendenzschutz und Sonderrechte!) aufnehmen wollen, wird ihnen das das durch christliche Intervention und hoffärtige Politiker meist stark erschwert. Siehe z.B. den Versuch des HVD, in Nürnberg Kindergärten und eine Schule zu betreiben.
Es gibt mehr Konfessionslose (32,5%) als jeweils Protestanten (30,8%) und Katholiken (31,0%) in der Bundesrepublik (siehe http://www.fowid.de/), trotzdem erhalten die Kirchen eine 10-stellige Summe jährlich vom Staat (zusätzlich zur Kirchensteuer), wir Konfessionslosen dagegen nicht mal eine 6-stellige. Auch haben die Kirchen massive Medienmacht, wir praktisch gar keine. Wie sie sicher wissen, haben die Kirchen in allen öffentlich rechtlichen Rundfunk- und Fernseh-Anstalten jährlich tausende von Sendestunden und können über die Rundfunkräte dort das Programm entscheidend mitbestimmen.
Aus Paritätsgründen kämpfen wir auch um einen Sitz im Rundfunkrat, leider seit langem erfolglos, und ohne den Körperschaftsstatus hätten wir noch weniger Chancen. Über die Tatsache, dass wir von bfg eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind, dürfen wir wenigstens alle 6 Wochen im Bayrischen Rundfunk eine (!) knappe Viertelstunde Sendezeit genießen, wenn auch zu wenig attraktiver Stunde (Sonntags früh um 7h), Außerdem erhalten wir durch diesen Status geringfügige Mittel vom Staat (beim bfg München weniger als 1.000<€/Jahr) für unsere Bildungsarbeit.
Wenn wir den Status also aufgeben würden, würde sich das Ungleichgewicht (zahlenmäßige Stärke im Vergleich zu finanzieller und politischer Macht) zwischen den Kirchen und uns noch weiter verschlimmern. Trotzdem gibt es eine starke Fraktion (zu der der Unterzeichner gehört) in unseren Reihen, die aus Gründen der Glaubwürdigkeit fordert, den Körperschaftsstatus abzulegen, auch wenn uns das schwächen würde. Dazu wäre allerdings eine Satzungsänderung nötig, für die sich die erforderliche Mehrheit noch nicht organisiert hat.
