Satirischer Kunstpreis zur Ausgestaltung bayerischer Amtsräume - Preisträger*innen stehen fest
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Wolf Steinberger, ehemaliger erster Vorsitzender des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg), hatte einen satirischen Kunstpreis zur Ausgestaltung bayerischer Amtsräume ausgeschrieben. Daraufhin hatte der bfg 34 Einsendungen von 25 Bewerber*innen erhalten. Wer die Preisträger*innen sind, wurde am 20. April 2024 auf der Mitgliederversammlung des bfg München bekanntgegeben.
Der Ausschreibungstext: "Das Bundesverwaltungsgericht hat geurteilt, dass das vom bayrischen Ministerpräsidenten vorgeschriebene Kreuz in bayrischen Amtsstuben rechtens sei. Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs begründen der sog. Kreuzerlass und die auf seiner Grundlage veranlasste Aufhängung von Kreuzen zwar einen Verstoß gegen die objektiv-rechtliche Verpflichtung des Staates zur weltanschaulich-religiösen Neutralität. Ein Eingriff in die Grundrechte der Kläger aus Art. 4 und Art. 3 GG liege aber nicht vor. Das BVerwG in Leipzig geht sogar noch weiter, es verneint auch einen 'Werbeeffekt' der an zentraler Stelle anzubringenden Kreuze.
Die bayrischen Amtsstuben dürfen also von allen Neutralitätspflichten künftig völlig befreit ihre Gestaltung selbst bestimmen, jegliche Ausgestaltung stellt keine Werbung oder Bevorzugung dar."
Preisträger*innen
Ausgewählt wurden vier Bewerber*innen. Der 1. Preis ist mit 500 Euro dotiert, die drei zweiten Plätze erhalten 200 Euro. Bitte auf den Link klicken oder nach unten scrollen, um sich die Werke der Künstler*innen anzuschauen.
Die Teilnehmer*innen auf den Plätzen 5-10 bekommen einen Büchergutschein in Höhe von 50 Euro vom Alibri-Verlag.
1. Preis: Steffen Jacob mit
Der Ausschreibungstext: "Das Bundesverwaltungsgericht hat geurteilt, dass das vom bayrischen Ministerpräsidenten vorgeschriebene Kreuz in bayrischen Amtsstuben rechtens sei. Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs begründen der sog. Kreuzerlass und die auf seiner Grundlage veranlasste Aufhängung von Kreuzen zwar einen Verstoß gegen die objektiv-rechtliche Verpflichtung des Staates zur weltanschaulich-religiösen Neutralität. Ein Eingriff in die Grundrechte der Kläger aus Art. 4 und Art. 3 GG liege aber nicht vor. Das BVerwG in Leipzig geht sogar noch weiter, es verneint auch einen 'Werbeeffekt' der an zentraler Stelle anzubringenden Kreuze.
Die bayrischen Amtsstuben dürfen also von allen Neutralitätspflichten künftig völlig befreit ihre Gestaltung selbst bestimmen, jegliche Ausgestaltung stellt keine Werbung oder Bevorzugung dar."
Preisträger*innen
Ausgewählt wurden vier Bewerber*innen. Der 1. Preis ist mit 500 Euro dotiert, die drei zweiten Plätze erhalten 200 Euro. Bitte auf den Link klicken oder nach unten scrollen, um sich die Werke der Künstler*innen anzuschauen.
Die Teilnehmer*innen auf den Plätzen 5-10 bekommen einen Büchergutschein in Höhe von 50 Euro vom Alibri-Verlag.
1. Preis: Steffen Jacob mit
Lokale Dokumente
2. Preis: Sabine Winterwerber mit
"Kreiz is Kreiz"
2. Preis Rolf Heinrich mit
"Der Grüß-Gott"
2. Preis Ruth Hebler mit
"Yoda - Kreuz er lass!"
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Steffen Jacob (Auszug aus der Bewerbung)
Lokale Bilder
Lokale Bilder
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Sabine Winterwerber
Lokale Bilder
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Rolf Heinrich
Lokale Bilder
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Ruth Hebler
Lokale Bilder