Am 24. April 2018 beschloss das bayerische Kabinett die sogenannte Kreuzpflicht: "Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes im Freistaat ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns deutlich wahrnehmbar ein Kreuz als sichtbares Bekenntnis zu den Grundwerten in Bayern und Deutschland anzubringen."
Der Bund für Geistesfreiheit München sieht in dem Beschluss einen Verstoß gegen das Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates. Der Staat darf sich nicht mit einer bestimmten Religion oder Glaubensüberzeugung identifizieren. Sowohl deutsches Grundgesetz (Art. 4 Abs 1) als auch Bayerische Verfassung (Art. 107) verpflichten den Staat zur Religionsfreiheit und Neutralität. Und in Art. 142 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung heißt es, dass in Bayern keine Staatskirche besteht. Wir halten den Kreuzbeschluss daher für verfassungswidrig und haben am 5. Oktober 2018 Klage vor dem Verwaltungsgericht München eingereicht.
Am 1. Juni 2022 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in zweiter Instanz unsere Klage abgewiesen, aber die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Und am 19. Dezember 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) und des Bundes für Geistesfreiheit Bayern abgewiesen. Stand Anfang April 2024: Der bfg München hat eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Hier ein Überblick über unsere Aktivitäten:
----------
24.03.2024
Klage gegen Söders Kreuzerlass: Bund für Geistesfreiheit München geht vor das Bundesverfassungsgericht
Am 22. März 2024 hat der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Klage gegen den Kreuzerlass erhalten (Urteilsverkündung 19. Dezember 2023). Für den bfg München ist klar, dass er Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen wird. Hier weiterlesen ...
----------
02.01.2024
Ausschreibung eines satirischen Kunstpreises zur Ausgestaltung bayerischer Amtsräume
Auf der Gedenkveranstaltung anlässlich des neunten Jahrestags des Anschlags auf die Satirezeitschrift Charlie Hebdo haben wir die von Wolf Steinberger initiierte Ausschreibung eines satirischen Kunstpreises zur Ausgestaltung bayerischer Amtsräume vorgestellt. Wir wünschen uns, dass sich viele Menschen daran beteiligen. Hier weiterlesen ...
----------
19.12.2023
Presseberichterstattung: Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen Kreuzerlass ab
Am 19. Dezember 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) und des Bundes für Geistesfreiheit Bayern abgewiesen.
Die Presse hat über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ausführlich berichtet. Hier weiterlesen ...
----------
14.12.2023
Presseberichterstattung: Kreuzerlass vor dem Bundesverwaltungsgericht
Am 14. Dezember 2023 wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht über die Klage des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) gegen Söders Kreuzerlass verhandelt. Der bfg München fordert die Aufhebung des Kreuzerlasses und die Entfernung der Kreuze. Stattdessen soll Art. 1. GG in den staatlichen Dienststellen angebracht werden. Presse und Medien haben im Vorfeld und am Tag der Verhandlung darüber berichtet. Hier weiterlesen ...
----------
14.12.2023
Klage gegen Söders Kreuzerlass - Bundesverwaltungsgericht verhandelte am 14. Dezember 2023
Wie es gelaufen ist, erfahren Sie in einem Interview mit unserem Anwalt Huber Heinhold. Hier weiterlesen ...
----------
06.12.2023
Klage gegen Söders Kreuzerlass - Verhandlungstermin am 14. Dezember 2023 vor dem Bundesverwaltungsgericht
Der Bund für Geistesfreiheit München fordert die Aufhebung des Kreuzerlasses und die Entfernung der Kreuze. Stattdessen soll Art. 1. GG in den staatlichen Dienststellen angebracht werden. Hier weiterlesen ...
----------
15.09.2022
Kreuze verstoßen gegen die staatliche Neutralitätspflicht, bleiben aber trotzdem hängen
Seit dem 6. Juni 2022 ist bekannt, dass der sog. Kreuzerlass von Ministerpräsident Söder rechtens ist und die Kreuze in bayerischen Behörden weiter hängen dürfen. Nach drei Monaten (!) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) nun endlich auch die Begründung veröffentlicht, warum er die Klagen des Bundes für Geistesfreiheit (bfg) München und Bayern sowie von 25 Einzelpersonen abgewiesen hat. Gleichzeitig hat er die Revision zum Bundesverwaltungsgericht für den bfg München und den bfg Bayern zugelassen. Beide Körperschaften des öffentlichen Rechts halten an ihrer Klage fest und werden den Klageweg bis zum Bundesverfassungsgericht weiterverfolgen. Hier weiterlesen ...
------------
07.09.2022
Presseberichterstattung: VGH begründet Abweisung von Kreuzerlass-Klagen
Zahlreiche Medien haben darüber berichtet. Hier weiterlesen ...
----------
02.06.2022
Presseberichterstattung: Klage gegen „Kreuzerlass” zurückgewiesen, Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen
Wieder haben viele Medien über das Urteil berichtet. Hier weiterlesen ...
----------
01.06.2022
Klage gegen „Kreuzerlass” zurückgewiesen, Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am 1. Juni 2022 mitgeteilt, dass er die Klagen des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) und Bayern (bfg Bayern) sowie 25 Einzelpersonen abgewiesen hat. Gleichzeitig lässt er die Revision zum Bundesverwaltungsgericht für den bfg München und den bfg Bayern zu. Beide Körperschaften des öffentlichen Rechts halten an ihrer Klage fest und werden den Klageweg bis zum Bundesverfassungsgericht weiterverfolgen. Hier weiterlesen ...
----------
26.05.2022
Presseberichterstattung über Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
Erfreulich viele Medien haben über das Urteil berichtet. Hier weiterlesen ...
----------
25.05.2022
Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
Am 25. Mai 2022 fand die Verhandlung über die Klage des Bundes für Geistesfreiheit gegen den Kreuzerlass der bayerischen Staatsregierung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) statt. Hier weiterlesen ...
----------
11.06.2020
Presseberichterstattung: Teilerfolg vor dem Verwaltungsgericht München: "Kreuzerlass" stellt einen Eingriff in die Religions- und Weltanschauungsfreiheit dar.
Zahlreiche Medien haben darüber berichtet. Hier weiterlesen ...
----------
10.06.2020
Teilerfolg vor dem Verwaltungsgericht München: "Kreuzerlass" stellt einen Eingriff in die Religions- und Weltanschauungsfreiheit dar
Der Bund für Geistesfreiheit München und der Bund für Geistesfreiheit Bayern zeigten sich erfreut über den Beschluss des Verwaltungsgerichts München (VG) vom 27. Mai 2020 zum sog. "Kreuzerlass" der bayerischen Staatsregierung. Unter anderem hat das Gericht festgestellt, dass der "Kreuzerlass" einen Eingriff in die Religions- und Weltanschauungsfreiheit darstellt und dass dieser "gezielt darauf gerichtet (ist), jeden Behördenbesucher mit dem Kreuz zu konfrontieren." Hier weiterlesen ...
----------
11.10.2018
Presseberichte: Klage gegen "Kreuzerlass" der bayerischen Staatsregierung
Die Berichterstattung in den Medien über die Klage des Bundes für Geistesfreiheit gegen den "Kreuzerlass" fand bundesweit statt und war sehr umfangreich. Hier weiterlesen ...
----------
11.10.2018
Bayern-Tour gegen Söders Kreuz-Verordnung
Kurz vor der Landtagswahl in Bayern wollen die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) an die Kreuz-Verordnung von Ministerpräsident Markus Söder erinnern, die am 1. Juni 2018 in Kraft trat. Aus diesem Anlass wird die oben abgebildete Karikatur des Düsseldorfer Künstlers Jacques Tilly in den kommenden vier Tagen unter dem Motto: „Kein Kreuz für Söder!“ in vier bayerischen Städten zu sehen sein. Sie zeigt Markus Söder, der mit einer Säge das deutsche Grundgesetzbuch auf Kreuzform zurückgeschnitten hat. Hier weiterlesen ...
----------
09.10.2018
Klage gegen "Kreuzerlass" der bayerischen Staatsregierung vorgestellt
Der Bund für Geistesfreiheit München K.d.ö.R. und der Bund für Geistesfreiheit Bayern K.d.ö.R. haben am 09.10.2018 ihre Klage gegen den sog. "Kreuzerlass" auf einer Pressekonferenz im Bellevue di Monaco vorgestellt. Die beiden Organisationen sehen durch die Verordnung das staatliche Neutralitätsgebot und das Grundrecht auf Glaubens-, Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit verletzt.
Neben dem Bund für Geistesfreiheit meldeten sich als Klägerinnen und Kläger Landtagsvizepräsidentin Ulrike Gote, Markus Apel, Vorstandsmitglied des Lesben- und Schwulenverbands in Bayern (LSVD Bayern), sowie Wolf Steinberger, Unternehmer und Kurator der Giordano-Bruno-Stiftung zu Wort. Der Klage des Bundes für Geistesfreiheit angeschlossen haben sich insgesamt 25 Personen, darunter Liedermacher Konstantin Wecker, Pfarrer Matthias Striebeck i.E., Hamado Dipama vom Münchner Migrationsbeirat, Tarek Carls, studentischer Sprecher der Uni Regensburg, sowie weitere 21 Frauen und Männer, unter anderem staatliche Angestellte, Unternehmer und Kulturschaffende. Hier weiterlesen ...
----------
30.07.2018
Unterstützerinnen und Unterstützer gesucht: Bund für Geistesfreiheit München klagt gegen Polizeiaufgabengesetz sowie gegen Kreuzerlass der bayerischen Staatsregierung
Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) hat beschlossen sowohl gegen das am 15. Mai 2018 verabschiedete bayerische Polizeiaufgabengesetz als auch gegen den am 1. Juni in Kraft getretenen Kreuzerlass des bayerischen Ministerpräsidenten Söder zu klagen. Das wird nicht billig und deswegen sucht der Bund für Geistesfreiheit München Spenderinnen und Spender, die bereit sind, diese Klagen finanziell zu unterstützen. Hier weiterlesen ...
----------
09.07.2018
Presseberichterstattung zur Kreuzpflicht in bayerischen Behörden
Die Presseberichterstattung seit dem Beschluss des bayerischen Kabinetts am 24. April 2018, in jeder staatlichen Behörde im Eingangsbereich ein Kreuz aufzuhängen, war massiv und nicht selten kritisch. Vor allem am Tag des Inkrafttretens des Erlasses, am 1. Juni 2018, ging es noch mal hoch her. In einigen Artikeln kamen auch die Positionen des Bundes für Geistesfreiheit München zur Sprache. Hier weiterlesen ...
----------
07.07.2018
Mitklägerinnen und Mitkläger in Sachen Kreuzerlass gesucht!
Wie vielerorts der Presse zu entnehmen war, klagt der Bund für Geistesfreiheit München (bfg mÜnchen) mit Unterstützung des Bund für Geistesfreiheit Bayern, der Giordano Bruno Stiftung und dem Bayerischen Freidenkerverband gegen den Erlass des Kabinetts Söder, in Bayerns Amtsstuben ein Kreuz im Eingangsbereich aufhängen zu lassen. Die Klage betreut Assunta Tammelleo (bfg mÜnchen), sie wird juristisch geführt durch die Rechtsanwälte Hubert Heinhold und Dirk Asche (Kanzlei Wächtler und Kollegen München). Nun sucht der bfg mÜnchen noch Mitklägerinnen und Mitkläger in Sachen Kreuzerlass. Hier weiterlesen ...
----------
31.05.2018
Klage gegen Kreuzpflicht in Bayern - Bund für Geistesfreiheit München lässt Verfassungsbeschwerde prüfen
Das Kreuz ist ein religiöses Symbol und kein Bekenntnis zu den Grundwerten der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Bayern und Deutschland. Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) lässt daher gegen die vom bayerischen Kabinett am 24. April 2018 beschlossene Kreuzpflicht in bayerischen Behörden eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof bzw. Bundesverfassungsgericht prüfen. Hier weiterlesen ...
----------
01.06.2018
Aktionstag gegen Söders Kreuz-Verordnung am 1. Juni 2018
Pünktlich zum Inkrafttreten der neuen Kreuz-Verordnung in Bayern am Freitag, 1. Juni 2018, veranstalten die Giordano-Bruno-Stiftung und der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) einen „Aktionstag für ein weltoffenes Bayern und einen weltanschaulich neutralen Staat“. Hier weiterlesen ...
----------
17.05.2018
Gehören Säkulare und Konfessionsfreie nicht zu Bayern? Bund für Geistesfreiheit fordert Teilnahme an Söders "Runden Tisch zu Werten, Kultur und Identität" ein
Den Nachrichten vom heutigen Donnerstag konnte man entnehmen, dass der bayerische Ministerpräsident Markus Söder – vermutlich aufgrund des Wirbels um den von ihm angeregten Kabinettsbeschluss in allen bayerischen Behörden im Eingangsbereich Kreuze aufzuhängen – nun einen runden Tisch zu Werten, Kultur und Identität einrichten möchte. Zur Diskussion seien Vertreter der beiden christlichen Kirchen geladen, Vertreter der jüdischen Gemeinden und anderer Religionsgemeinschaften sowie Vertreter aus Brauchtum, Kultur und Wissenschaft. Die Vertreter der säkularen und konfessionsfreien Bevölkerung sind den Meldungen zufolge nicht geladen. Hier weiterlesen ...
----------
29.04.2018
Das Kreuz mit dem Kreuz: Radiointerview mit dem Bund für Geistesfreiheit München zur Kreuzpflicht in bayerischen Behörden
Am vergangenen Dienstag beschloss das bayerische Kabinett die sogenannte Kreuzpflicht: (Zitat) "Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes im Freistaat ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns deutlich wahrnehmbar ein Kreuz als sichtbares Bekenntnis zu den Grundwerten in Bayern und Deutschland anzubringen." (Zitat Ende) Und damit muss ab 1. Juni in jeder bayerischen Behörde ein Kreuz hängen. Hier weiterlesen ...
----------
25.04.2018
Das Kreuz mit dem Kreuz: Stellungnahme zur Kreuzpflicht in bayerischen Behörden
Michael Wladarsch, Vorsitzender des Bundes für Geistesfreiheit München und Assunta Tammelleo, stellvertretende Vorsitzende, kommentieren den Beschluss des bayerischen Kabinetts, in jeder staatlichen Behörde im Eingangsbereich ein Kreuz aufzuhängen. Hier weiterlesen ...