Der Bund für Geistesfreiheit München fordert seit längerem eine Reform des zentralen Entscheidungs- und Kontrollgremiums und die überfällige Anpassung an gesellschaftliche Realitäten
"Der Rundfunkrat zählt insgesamt 50 Mitglieder, die von den in Art. 6 Absatz 3 Bayerisches Rundfunkgesetz festgelegten politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Gruppen für jeweils fünf Jahre dorthin entsandt werden," heißt es im Internetauftritt des Bayerischen Rundfunks (BR). Klingt erst mal gut, aber decken diese Gruppen wirklich das gesamte gesellschaftliche Spektrum ab? Wenn man sich die Zusammensetzung des Rundfunkrats genauer anschaut, wird man stutzig.
17.03.2022
BR-Rundfunkrat: Bund für Geistesfreiheit München kritisiert Dominanz von CSU und Kirchen im Rundfunkrat und seinen Ausschüssen
Seit der Veröffentlichung des Missbrauchsgutachtens durch die Kanzlei Westpfahl Silker Wastl ist der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks (BR) verstärkt im Fokus der Öffentlichkeit. Das hängt vor allem mit dem Vorsitzenden des Rundfunkrats Dr. Lorenz Wolf zusammen. Ihm wird im Missbrauchsgutachten vorgeworfen, Missbrauchsfälle im Erzbistum vertuscht zu haben.
Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) nimmt die öffentliche Diskussion zum Anlass und fordert eine Reform des zentralen Entscheidungs- und Kontrollgremiums im BR und die überfällige Anpassung an gesellschaftliche Realitäten - angefangen beim Vorstand des Rundfunkrats und bei den Ausschüssen. Hier weiterlesen ...
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21.03.2020
Presseberichterstattung: Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks fest in Gottes Hand
Der Bund für Geistesfreiheit München kritisierte am 11. März 2020 die Zusammensetzung des Rundfunkrats und forderte die Reform des zentralen Entscheidungs- und Kontrollgremiums sowie die überfällige Anpassung an gesellschaftliche Realitäten. Drei Medien haben darüber berichtet. Hier weiterlesen ...
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11.03.2022
Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks fest in Gottes Hand
Mehr Vielfalt im Rundfunkrat ist nötig und wichtig für einen demokratischen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Warum in Bayern nicht die Zahl der Vertreter von Kirchen und kirchlichen Organisation reduzieren, warum nicht beispielsweise die zwei Vertreterinnen der kirchlichen Frauenorganisationen durch Vertreterinnen nicht-konfessioneller Frauenverbände ersetzen? Wünschenswert wäre zudem eine fünfzigprozentige Frauenquote. Der Anteil von Jugendlichen und jungen Erwachsenen liegt bei 0 Prozent. Warum nicht mindestens die Hälfte der Landtagsabgeordneten ersetzen und sechs nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Bürgerinnen und Bürger jeder Altersgruppe in das Gremium wählen? Hier weiterlesen ...