Kirchliches Arbeitsrecht - Reformieren oder Abschaffen? - Ausschnitte aus der Veranstaltung
Spätestens seit der TV-Dokumentation „Wie Gott uns schuf”, in der sich Anfang des Jahres in der ARD zur besten Sendezeit 125 Beschäftigte als queer outeten, ist das kirchliche Arbeitsrecht enorm unter Druck. Ein guter Anlass für den Bund für Geistesfreiheit München mit Beschäftigten aus der katholischen und evangelischen Kirche den sog. "Dritten Weg des kirchlichen Arbeitsrechts" zu diskutieren. Die Veranstaltung „Kirchliches Arbeitsrecht - Reformieren oder Abschaffen?” fand am 23. Mai 2022 im Tagungszentrum der Münchner Aidshilfe statt.
„Gemeinsam mit den Kirchen prüfen wir, inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann.” So steht es im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition. Heißt das nun, das kirchliche Arbeitsrecht könnte zur Disposition stehen und abgeschafft werden? Nein, das ist nicht zu erwarten, aber es wird eingeschränkt werden.
Eine zunehmende Zahl an Kritiker*innen moniert, dass eine Krankenpflegerin Christin sein müsse, um in einem kirchlichen Krankenhaus arbeiten zu dürfen, dass sich vor allem die Caritas noch immer schwer damit tue, Wiederverheiratete oder Menschen, die lesbisch, schwul, bisexuell, transgender, intergeschlechtlich oder nicht-binär sind, zu beschäftigen und dass Mitarbeiter*innen bei Caritas und Diakonie keine Betriebsräte gründen, keine Tarifverträge abschließen sowie nicht streiken dürfen bzw. Tarifverträge und Streiks immer noch die absolute Ausnahme sind.
Einige Bistümer haben in den vergangenen Wochen erklärt, aufgrund der sexuellen Orientierung oder Wiederverheiratung nicht mehr zu kündigen. Es tut sich also was im individuellen Arbeitsrecht, weniger hingegen im kollektiven Arbeitsrecht.
In der Veranstaltung wollten wir wissen, warum haben Kirchen überhaupt ein eigenes Arbeitsrecht, sind Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen Arbeitnehmer*innen zweiter Klasse oder hat das kirchliche Arbeitsrecht auch viele Vorteile, wie könnte eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts aussehen oder sollte in kirchlichen Einrichtungen einfach das normale Arbeitsrecht gelten?
Über diese Fragen diskutierten:
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Irene Löffler, im Vorstand des Lesben- und Schwulenverband (LSVD) in Bayern
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Irmgard Fischer, Mitarbeiterin der Betriebsseelsorge in der Erzdiözese München und Freising
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Wolfgang Rudolph, Mitarbeitervertreter einer diakonischen Einrichtung
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Michael Wladarsch, Vorsitzender des Bundes für Geistesfreiheit München
Die Moderation hatte Martina Helbing von den ver.di-Frauen München, die in die Veranstaltung zunächst einführt.