"Ablassbrief" gegen Tanzverbot an Karfreitag: Bund für Geistesfreiheit München verleiht Clubs den "Status eines weltanschaulichen Tanz- und Feierorts"

"Wenn das Geld im Kasten klingt, Karfreitag's hier das Tanzbein schwingt!"
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Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) bietet einen "Ablassbrief" für den symbolischen Preis von 99 Cent an, mit dem interessierte Clubbesitzer für den Karfreitag (und den Karsamstag) den "Status eines offiziellen weltanschaulichen Tanz- und Feierorts" erhalten können. Weiter heißt es in dem "Ablassbrief": "Wir kämpfen mit mittelalterlichen Methoden gegen eine mittelalterliche Gesetzgebung, die einer bestimmten Religion das Recht einräumt, allen anderen Glaubens- oder Weltanschauungsgemeinschaften Stille und Trauer zu verordnen." Hintergrund der Aktion ist das in Bayern gesetzlich verankerte Tanzverbot an Gründonnerstag, Karfreitag und -samstag und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die Ausnahmen zugesteht, wenn der Tanz "Ausdruck eines weltanschaulichen Bekenntnisses" ist.

Für Assunta Tammelleo, stellvertretende Vorsitzende des bfg München, sind Tanzverbote ein Anachronismus. "Es kann nicht Aufgabe eines demokratischen Staates sein, Menschen vorzuschreiben, dass sie von Gründonnerstag bis Ostersamstag - insgesamt 70 Stunden - nicht öffentlich feiern und tanzen dürfen. Das einzige, was die Kirchen damit erreichen, ist, Menschen, die frei haben und feiern wollen, den Tag zu verderben."
Darüber hinaus gibt es in Bayern noch sechs weitere sogenannte "stille" Tage, an denen ein Tanzverbot gilt - Allerheiligen, Volkstrauertag, Buß- und Bettag, Totensonntag, Heiligabend, Aschermittwoch. Tammelleo weiter: "Heutzutage kann man Stille und Trauer nicht mehr einfach von oben verordnen, vielmehr zeigen solche Feier- und Tanzverbote, wie wenig die Kirchen aus schrumpfenden Mitgliederzahlen und leeren Gottesdiensten gelernt haben und dass sie in einer säkularen und liberalen Gesellschaft, in der sie die Deutungshoheit verloren haben, noch nicht angekommen sind. Jetzt läge es an der Politik, die Feiertagsgesetzgebung an die gesellschaftlichen Realitäten anzupassen und die Tanz- und Feierverbote abzuschaffen."
Für den bfg München, der sich für die strikte Trennung von Kirche und Staat einsetzt, ist Religion Privatsache eines jeden einzelnen und bedarf keiner staatlichen Regelungen. "Und schon gar nicht bedarf es einer 'Religionspolizei', die regelt, wann Menschen fröhlich oder traurig zu sein haben," so Tammelleo.

Münchner Kreisverwaltungsreferat befreit Veranstalter der Heidenspaß-Party im Münchner BLITZ Club vom "Vergnügungsverbot" an Karfreitag

Inzwischen aber gibt es einen, wenn auch umständlichen Ausweg: Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Oktober 2016 gilt das in Bayern strikt verfolgte Tanzverbot an Karfreitag dann nicht, wenn der Tanz "Ausdruck eines weltanschaulichen Bekenntnisses" ist. Die Richter in Karlsruhe hatten entschieden, dass Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit nicht vereinbar ist. Damit folgten sie einer Verfassungsbeschwerde des bfg München, der sich nach dem Verbot der "Heidenspaß statt Höllenqual-Party" im Jahr 2007 durch alle Instanzen geklagt hatte. Auf Grundlage dieses Urteils lädt der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) am 30. März 2018 zur Heidenspaß-Party in den Münchner BLITZ Club. Das Kreisverwaltungsreferat München hat per Bescheid für die Durchführung der Heidenspaß-Party "gemäß Art. 5 Feiertagsgesetz (FTG) eine Befreiung vom Vergnügungsverbot (!) des Art. 3 Abs. 2 Satz 1 FTG zugelassen." Tammelleo sieht die erteilte Befreiung trotzdem kritisch und stellt die Frage: "Warum brauchen konfessionsfreie Menschen eine Ausnahmegenehmigung, wenn sie ihre vom Grundgesetz garantierten Freiheitsrechte wahrnehmen wollen?"
 
Der bfg München hofft, dass sein "Ablassbrief" großen Anklang findet. "Nachdem in München inzwischen knapp 55 Prozent der Bevölkerung konfessionsfrei sind - also nicht den beiden großen christlichen Kirchen angehören - werden wohl auch ein paar Clubbesitzer darunter sein, die sich einen "Ablassbrief" besorgen, die Veranstaltung beim Münchner Kreisverwaltungsreferat anzeigen (ohne geht es noch nicht!) und eine Heidenspaß-Party feiern", ist Tammelleo überzeugt. "Und wer als gläubiger Christ nicht daran teilnehmen möchte, der muss ja nicht hingehen."

Die Veranstaltung am Karfreitag, 30. März 2018, im BLITZ Club beginnt um 18.00 Uhr mit einer kurzen Begrüßung und einem Rückblick auf die zehnjährige gerichtliche Auseinandersetzung rund um die Heidenspaß-Party bis hin zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Im Anschluss folgt der an Karfreitag verbotene Monty Python-Film "Das Leben des Brian" mit anschließendem Publikumsgespräch. Danach hören Sie "Das Wort zum Karfreitag" mit humanistischem Tanzsegen. Um 20.30 Uhr startet unter dem Motto "Tanz den Karfreitag!" das Abendprogramm im großen Club mit der Live-Band "The Stimulators". Parallel dazu heißt es im kleinen Club "Dancing in the Dark" - getanzt werden Standard/Latin-Tänze für Individuen und Paare mit Liebe zu Gothic. Ab ca. 23.00 Uhr geht es weiter im großen Club mit verschiedenen DJ-Acts. Der Eintritt im BLITZ Club, Museumsinsel 1, 80538 München, ist frei.

Auch der bfg Regensburg und der bfg Erlangen laden unter dem Motto "Heidenspaß statt Höllenqual" an Karfreitag zum Freigeister-Tanz. Die Giordano-Bruno-Stiftung Leipzig feiert ebenfalls eine Heidenspaß-Party und Religionsfrei im Revier zeigt in Bochum "Das Leben des Brian". Und in Stuttgart gibt es eine "Tanzdemo für die Trennung von Kirche und Staat" auf dem Schlossplatz.

Museumsinsel 1, 80538 München

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