"Charlie Hebdo"-Gedenkveranstaltung: Dr. Jacqueline Neumann vom Institut für Weltanschauungsrecht zum "Blasphemieparagrafen"

Screenshot - Dr. Jacqueline Neumann
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Auf der "Charlie Hebdo"-Gedenkveranstaltung am 7. Januar 2021 in der Kulturbühne Hinterhalt sprach Dr. Jacqueline Neumann vom Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) über den § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen).
 

Jacqueline Neumann hat in ihrem Vortrag die Problematik, die Hintergründe und die Anwendung des § 166 StGB geschildert. Obwohl die Kunst- und Meinungsfreiheitfreiheit laut Art. 5 GG in Deutschland ein Grundrecht ist, müssen Kulturschaffende hierzulande, anders als in Frankreich, den sog. Blasphemie-Paragrafen fürchten. Nach deutschem Recht hätten die Redakteure von Charlie Hebdo für die Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen zu einer Geld- oder Haftstrafe verurteilt werden können. Und noch immer seien die Regierungsparteien Union und SPD gegen eine Abschaffung des § 166 StGB, so Dr. Neumann auf der Veranstaltung des Bundes für Geistesfreiheit München.

Zunächst verwies sie in ihrem Vortrag darauf, dass der Terroranschlag auf die Satirezeitschrift Charlie Hebdo vor sechs Jahren auch Auswirkungen auf Deutschland hatte:

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