Endlich Klarheit über Gott!

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Das Münchner Verwaltungsgericht muss klären, ob es eine höherer Instanz gibt, welche die Richtige ist und wie man ihr standesgemäß dient um Gebühren zu sparen.

Begonnen hat alles mit einem unscheinbaren Paragrafen im Rundfunkstaatsvertrag. Dort wird für Betriebsräume, die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind Beitragsfreiheit versprochen.

Die Frage bleibt, was für ein Gott gemeint ist, was man sich unter gottesdienstlichen Zwecken genau vorzustellen hat und wer also in den Genuss eines solchen Privilegs kommt.

Michael Wladarsch, Schwabinger Kultbankbesitzer und erster Vorsitzender der Bundes für Geistesfreiheit (bfg) München KdöR, wollte es genauer wissen. Unter Berufung auf den Gleichstellungsgrundsatz von Religionen und Weltanschaungsgemeinschaften meldete er sein Grafik-Design Büro in der Münchner Georgenstraße, das auch Zentrale des bfg München dient, von der Rundfunkgebühr ab und stellte vor mehr als zwei Jahren die Zahlungen ein. Um ganz sicher zu gehen, ließ er seine Betriebsräume nach dem religionstypischen Ritus der Kirche des fliegenden Spaghettimonsters weihen, so daß alle in den Räumen ausgeführten Tätigkeiten fortan der höheren Weihe und dem Gottesdienst an seiner nudeligen Magnifizenz dienen.

Die Anwälte der bayerischen Rundfunks und der GEZ teilten die Auffassung von Wladarsch jedoch nicht und bestanden weiterhin auf die Zahlung der Gebühren. So eskalierte der Streit und man zog vor Gericht.

Verhandelt wird nun am 22.7.2015 um 9:15 Uhr Sitzungssaal 6 vor dem Münchner Verwaltungsgericht, Bayerstraße 30 in einer öffentlichen Sitzung zu der Zuschauer sehr herzlich eingeladen sind.

Wladarsch und seine Mitstreiter vom Bund für Geistesfreiheit erhoffen sich so höchstrichterliche Klarheit über Gott und für den Fall seiner oder ihrer Existenz, was genau einen gottesdienstlichen Zweck ausmacht. Zumindest aber eine Auskunft, warum eine solche Privilegisierung im Rundfunkstaatsvertrag überhaupt festgeschrieben wurde und für wen sie im Fall ihrer Legitimität gilt.

Im Grundgesetz wird ganz klar festgelegt, dass keine Staatskirche existiert. Warum verhalten sich die meisten Behörden trotzdem so, als wäre das der Fall?

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