Mitklägerinnen und Mitkläger in Sachen Kreuzerlass gesucht!
Wie vielerorts der Presse zu entnehmen war, klagt der Bund für Geistesfreiheit München (bfg mÜnchen) mit Unterstützung des Bund für Geistesfreiheit Bayern, der Giordano Bruno Stiftung und dem Bayerischen Freidenkerverband gegen den Erlass des Kabinetts Söder, in Bayerns Amtsstuben ein Kreuz im Eingangsbereich aufhängen zu lassen. Die Klage betreut Assunta Tammelleo (bfg mÜnchen), sie wird juristisch geführt durch die Rechtsanwälte Hubert Heinhold und Dirk Asche (Kanzlei Wächtler und Kollegen München). Nun sucht der bfg mÜnchen noch Mitklägerinnen und Mitkläger in Sachen Kreuzerlass.
RA Hubert Heinhold hat bereits erfolgreich die Klage des bfg mÜnchen gegen das Bayerische Feiertagsgesetz und die dort enthaltenen Tanzverbote bis vor das Bundesverfassungsgericht geführt. Aktuell soll nun mithilfe der Justiz geklärt werden, ob in einem demokratischen Rechtsstaat, in dessen Grundgesetz die staatliche Neutralität in Glaubensdingen fest geschrieben steht, die Anbringung eines Glaubenssymbols in öffentlichen Gebäuden, die alle Bürger und Bürgerinnen betrifft, überhaupt angeordnet werden darf von einer einzelnen Landesregierung.
Neben den genannten klagenden Organisationen wäre es für den juristischen Erfolg sehr wünschenswert, wenn insbesondere betroffene Privatpersonen sich dieser Klage zusätzlich persönlich anschließen. Also beispielsweise Eltern von Kindern, die im Eingangsbereich einer Schule ein Kreuz an der Wand vorfinden und das nicht in Ordnung finden. Oder aber Angestellte im öffentlichen Dienst, deren Weg zum täglichen Arbeitsplatz nunmehr an einem Kreuz vorbeiführt. Oder Steuerzahler/innen, die beim Termin im Finanzamt am Kreuz im Eingangsbereich vorbei gehen müssen. Oder anders Betroffene, die unsere Ansicht teilen, dass dieses Glaubenssymbol in öffentlichen Gebäuden nichts zu suchen hat.
Die mitklagenden Privatpersonen werden vom bfg mÜnchen und seinen Mit-Klägern ausdrücklich freigestellt von sämtlichen Kosten, die ein solches Verfahren mit sich bringt. Sie können in den Pressemitteilungen des bfg München auf Wunsch auch gerne namentlich unerwähnt bleiben, wobei über den gesamten Verfahrensverlauf Anonymität wohl kaum gewährleistet werden kann, weil natürlich die Anwesenheit aller Kläger bei angesetzten Gerichtsterminen notwendig ist und sich dort die Anonymität nicht aufrecht erhalten lässt.
Bitte leiten Sie diese Information an eventuelle Mitglieder, Förder- und Freundeskreise und sonstige Personen weiter. Alle, die sich für die Mitwirkung als Kläger/in interessieren können sich unter info@bfg-muenchen.de melden.
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