Presseerklärung vom 1.12.2016

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Presseerklärung 
Bund für Geistesfreiheit München 
zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

München, 1. Dezember 2016

Das ist ein guter Tag für Alle

Endlich! Das Bundesverfassungsgericht hat nach neun Jahren bestätigt, dass das generelle Tanzverbot am Karfreitag verfassungswidrig ist. Die Hartnäckigkeit des Bundes für Geistesfreiheit München hat sich gelohnt!

Warum ist das ein guter Tag? Weil eine gesetzliche Regelung aufgehoben wurde, die religionsfreie Menschen völlig unnötigerweise in ihren Freiheiten einschränkt. Wie skurril ist es, an einem stillen Feiertag ein Schachturnier zu verbieten? Was genau soll einen Gottesdienstbesucher stören, wenn in einem Münchner Stadtviertel eine Party in einem geschlossenen Raum stattfindet? 

Reichen die restlichen 365 Tage nicht zum Feiern oder ist es nicht schön mal Stille und Einkehr zu finden lautet ein Hauptargument der Verteidiger des Tanzverbotes. Die Frage, wer Anderen im Sinne eines Trauergebots vorschreiben kann wann das zu passieren hat, wird oft als nebensächliche Kleinigkeit abgetan.

Genau das ist aber keine Lappalie – wäre es unwichtig, warum wird dieses verfassungswidrige Recht der Religionsgemeinschaften so vehement verteidigt? Vermutlich, weil es eine dieser Bastionen ist, die unbeteiligten Menschen irrationale Verhaltensweisen aufzudrängen. Dieses Urteil greift die ungerechtfertigte Selbstverständlichkeit der Religionsgemeinschaften an, den Alltag – auch den der Religionsfreien – bestimmen zu wollen. 

Es sei jedem religiösen Menschen von Herzen gegönnt, Feiertage so zu begehen, wie er möchte. Es ist auch nicht im Geringsten das Bestreben der Mitglieder des Bundes für Geistesfreiheit Gottesdienste zu stören. Durch das Bundesverfassungsgericht wurde bestätigt, dass religionsfreie Menschen eine andere weltanschauliche Auffassung haben dürfen, was man an einem Karfreitag tun möchte und was nicht – und dass dies genauso schützenswert ist wie die Bedürfnisse der religiösen Menschen. Wer am Karfreitag in einer Kirche tanzt, würde respektlos gegenüber den dort Anwesenden handeln. In den eigenen Räumen darf jeder seine persönliche Auffassung durchsetzen. Dies hat das Verfassungsgericht bestätigt, da eine „gefühlte Störung“ durch eine Aktivität an einem völlig anderen, unabhängigen Ort keine Rechtsverletzung sein kann.

Wie sehr dieses Urteil die Verteidiger der Kirchenprivilegien trifft, zeigt sich in der Wortwahl gegenüber dem Bund für Geistesfreiheit München: Die Süddeutsche Zeitung verwendet die abwertende Formulierung „ein Bund für Geistesfreiheit“. Noch getroffener zeigt sich der Bayernkurier:  Er schreibt „der sogenannte Bund für Geistesfreiheit“ – man hat offensichtlich keine Argumente und kein Hintergrundwissen, muß also den vermeintlichen Gegner herabstufen und trifft damit den großen Teil der Bevölkerung, der sich als nichtreligiös versteht.

Dabei ist Bund für Geistesfreiheit München eine über 150 Jahre alte Vereinigung humanistisch, demokratisch und säkular gesinnter Menschen, der mit seinem Körperschaftsstatus als Weltanschauungsgemeinschaft laut Grundgesetz den Religionsgemeinschaften in jeder Weise gleichgestellt ist.

Im gleichen Artikel wird der Horst Seehofer zitiert: „Man kann nur noch den Kopf schütteln, mit welchen Spitzfindigkeiten heutzutage Urteile gefällt werden“. Der bayrische Ministerpräsident bezeichnet die Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts als „spitzfindig“ und degradiert die Richter zu kleinlichen Paragraphenreitern. Hier mangelt es an Respekt vor den Organen unserer demokratischen Gesellschaft.

Der Bund für Geistesfreiheit München freut sich jedenfalls, dass die säkulare Gesellschaft einen weiteren Schritt zu einer Gleichstellung gemacht hat. 

Das muss gefeiert werden  – so wie es der religionsfreien, menschenliebenden Weltanschauung des Bundes für Geistesfreiheit angemessen ist. Wir zwingen niemand mit uns zu feiern, aber alle sind herzlich willkommen!

Der Vorstand des Bund für Geistesfreiheit München, Körperschaft des öffentlichen Rechts

Für weitere Informationen wenden sie sich bitte an info@bfg-muenchen.de, www. bfg-muenchen.de

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