Tanzen lernen an Karfreitag: "Heidenspaß-Party" am 19. April im Münchner BLITZ Club
Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 darf trotz Tanzverbots an Karfreitag getanzt werden – sofern der Tanz Ausdruck einer weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum ist. Auf Grundlage dieser Entscheidung lädt der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) am 19. April 2019 zur großen "Heidenspaß-Party" in den BLITZ Club - mit der Band "The Stimulators", dem Profi-Tanzpaar Ksenia Makhortova und David Riegler und einem Lindy Hop-Tanzworkshop. An den Plattentellern in Club 1 BLITZ-DJ Donner, in Club 2 DJ Nosce-te-ipsum (Loft) und DJ Andreas (Dance into the Darkness).
Unter dem Motto "Tanzen lernen an Karfreitag" startet die Veranstaltung im BLITZ Club um 19.00 Uhr mit einem Lindy Hop-Tanzworkshop von Swing and the City. Um 20.30 Uhr beginnt im großen Club das Abendprogramm mit der Live-Band "The Stimulators". In der Pause um ca. 21.20 Uhr treten das Profi-Tanzpaar Ksenia Makhortova und David Riegler auf. Die beiden sind in der deutschen Rangliste auf Platz 2 und zeigen eine 4-Tänze-Show. Ab 20.30 Uhr laden DJ Nosce-te-ipsum (Schwarzes-Tanzen, Loft) und DJ Andreas (Dance into the Darkness) im kleinen Club 2 zum "Dunkelbunten Gesellschaftstanz" mit Darkwave, Metal und Gothic. Nach dem Auftritt der Stimulators legt ab ca. 23.00 Uhr BLITZ-DJ Donner im großen Club auf.
Der Eintritt im BLITZ Club (Museumsinsel 1, 80538 München) ist frei.
Bekanntgabe der Preisträger des "Frechen Mario" und preisgekrönter Film "Unbedingter Gehorsam" im Werkstattkino
Ebenfalls an Karfreitag findet um 16.30 Uhr im Werkstattkino die Bekanntgabe der Preisträger des Kunstpreises "Der Freche Mario" statt. Der mit 3.000 Euro dotierte Preis zeichnet Künstler aus, die sich ohne Schere im Kopf mit den sog. ewig währenden Wahrheiten und Autoritäten auseinandersetzen. Mit der alle zwei Jahre stattfindenden Ausschreibung möchte der bfg München darauf aufmerksam machen, dass es nicht nur in Saudi Arabien oder Iran gefährlich ist, über Religion zu lachen, sondern dass es auch in vielen Ländern Europas noch immer "Blasphemiegesetze" gibt. Die Forderung nach Abschaffung des deutschen "Gotteslästerungs-Paragrafen" (§ 166 STGb "Beschimpfung" von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften) ist deshalb eine Kernforderung der Organisatoren des Kunstpreises.
Um 17.00 Uhr folgt der Kinofilm "Unbedingter Gehorsam" des Regisseurs Luis Urquiza, der sich mit sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche befasst: Die Eltern des 13-jährigen Julian sind mächtig stolz, als ihr Sohn in das altehrwürdige Priesterseminar des charismatischen Padre Angel de la Cruz aufgenommen wird. Der Padre predigt harte Disziplin und körperliche Askese. In Wahrheit aber stellt er seinen Zöglingen lüstern nach. Die Figur des Angel de la Cruz beruht auf Marcial Maciel, dem berüchtigten Gründer der „Legionäre Christi“, der 2009 in Mexiko des langjährigen Kindesmissbrauchs verurteilt wurde. Indem Regisseur Luis Urquiza seine Geschichte aus der Perspektive eines Opfers erzählt, gelingt ihm ein vielschichtiger Film über Kindesmissbrauch in der katholischen Kirche. "Unbedingter Gehorsam" erhielt den Mexikanischen Filmpreis "Ariel" für das beste Drehbuch und wurde auf dem "Montreal World Film Festival" als bester Film ausgezeichnet. Der Eintritt im Werkstattkino, Fraunhoferstraße 9, 80469 München ist frei (Unbedingter Gehorsam, 99 Minuten, FSK 16, spanische Originalfassung mit deutschen Untertiteln).
Urteil des Bundesverfassungsgerichts und Ausnahmegenehmigung des Münchner Kreisverwaltungsreferats
Dass die Münchner Heidenspaß-Party nun schon zum dritten Mal stattfinden kann, ist dem Bundesverfassungsgericht zu verdanken. Die Richter in Karlsruhe hatten am 7. Oktober 2016 entschieden, dass Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit nicht vereinbar ist. Damit folgten sie einer Verfassungsbeschwerde des bfg München, der sich nach dem Verbot der "Heidenspaß statt Höllenqual-Party" im Jahr 2007 erfolgreich durch alle Instanzen geklagt hatte.
Das Kreisverwaltungsreferat München hat Anfang März per Bescheid für die Durchführung der Heidenspaß-Party "gemäß Art. 5 Feiertagsgesetz (FTG) eine Befreiung vom Vergnügungsverbot (!) des Art. 3 Abs. 2 Satz 1 FTG zugelassen." Assunta Tammelleo, stellvertretende Vorsitzende des bfg München, sieht die erteilte Befreiung trotzdem kritisch und stellt die Frage: "Warum brauchen konfessionsfreie Menschen eine Ausnahmegenehmigung, wenn sie ihre vom Grundgesetz garantierten Freiheitsrechte wahrnehmen wollen? Und schon gar nicht bedarf es einer 'Religionspolizei', die regelt, wann Menschen fröhlich oder traurig zu sein haben."
Auch der bfg Regensburg und der bfg Erlangen laden unter dem Motto "Heidenspaß statt Höllenqual" an Karfreitag zum Freigeister-Tanz.