Volles Haus! Über 600 Feiernde auf Heidenspaß-Party im BLITZ Club
Assunta Tammelleo, stellvertretende Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München), zeigt sich erfreut über die mit über 600 Feiernden sehr gut besuchte Heidenspaß-Party im BLITZ Club an Karfreitag. Möglich gemacht hat das Fest das Bundesverfassungsgericht. 2016 stellten die Karlsruher Richter in einem Urteil fest, dass am "Stillen" Karfreitag sehr wohl getanzt werden darf – sofern der Tanz Ausdruck einer klaren weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum ist. Das aber geht dem bfg München noch nicht weit genug, er fordert, das Tanzverbot an Karfreitag generell aufzuheben.
Die Veranstaltung begann um 18.00 Uhr mit einer kurzen Begrüßung und dem an Karfreitag verbotenen Monty Python-Film "Das Leben des Brian". Um 20.30 Uhr startete unter dem Motto "Tanz den Karfreitag!" im großen Club das Abendprogramm mit der Live-Band "The Stimulators". Parallel dazu hieß es im kleinen Club "Dancing Into The Dark". Getanzt wurden Standard/Latein-Tänze für Individuen und Paare mit Liebe zu Gothic. Ab ca. 23.00 Uhr ging es im großen Club weiter mit dem BLITZ DJ Donner - mindestens bis vier Uhr, dann verließen den Verfasser des Artikels die Kräfte.
Das Fest konnte nur stattfinden, weil die Richter in Karlsruhe am 7. Oktober 2016 entschieden hatten, dass Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit nicht vereinbar ist. Damit folgten sie einer Verfassungsbeschwerde des bfg München, der sich nach dem Verbot der "Heidenspaß statt Höllenqual-Party" im Jahr 2007 erfolgreich durch alle Instanzen geklagt hatte.
Das Kreisverwaltungsreferat München hatte per Bescheid vom 14. März 2018 für die Durchführung der Heidenspaß-Party "gemäß Art. 5 Feiertagsgesetz (FTG) eine Befreiung vom Vergnügungsverbot (!) des Art. 3 Abs. 2 Satz 1 FTG zugelassen." Assunta Tammelleo, stellvertretende Vorsitzende des bfg München, sieht die erteilte Befreiung trotzdem kritisch und stellt die Frage: "Warum brauchen konfessionsfreie Menschen eine Ausnahmegenehmigung, wenn sie ihre vom Grundgesetz garantierten Freiheitsrechte wahrnehmen wollen? Und schon gar nicht bedarf es einer 'Religionspolizei', die regelt, wann Menschen fröhlich oder traurig zu sein haben."
Tammelleo weiter: "Bedauerlicherweise ist das Bundesverfassungsgericht nicht unserem Vorschlag gefolgt, das Tanzverbot an Karfreitag generell für alle aufzuheben. Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, den Menschen Vorschläge und Vorschriften zu machen, wie sie ihre Freizeit verbringen sollen, ganz gleich ob sie sich in geschlossen Räumen oder im öffentlichen Raum aufhalten und ganz gleich ob es sich um einen Werktag, Feiertag oder 'Stillen' Tag handelt. Und natürlich werden auch nächstes Jahr wieder eine oder sogar mehrere Heidenspaß-Partys in München stattfinden."