Den Kirchen kein Steuergeld hinterherwerfen: Interview mit Johann-Albrecht Haupt über die historischen Staatsleistungen

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2020 werden ca. 570 Millionen Euro an sogenannten Staatsleistungen an die beiden großen Kirchen gezahlt. Seit 1949 beläuft sich die Summe an Staatsleistungen mittlerweile auf ca. 19 Milliarden EUR und Jahr für Jahr wird der Betrag größer, den die Kirchen bekommen. Darauf weist seit vielen Jahren die Bürgerrechtsvereinigung Humanistische Union hin, die fordert, dass die jährlichen pauschalen Leistungen an die Kirchen eingestellt werden - entschädigungslos.

Diese Staatsleistungen sind nicht zu verwechseln mit der Kirchensteuer, die der Staat für die Kirchen einzieht oder den Zahlungen an kirchliche Träger für soziale und karitative Aufgaben, sondern die Kirchen bekommen das Geld – und jetzt aufgepasst - wegen der Säkularisation kirchlicher Güter und Territorien Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Säkularisation zur Zeit der napoleonischen Kriege führte nämlich dazu, dass kirchlicher Besitz verstaatlicht wurde und dass die damaligen noch bestehenden geistlichen Fürstentümer und Herrschaften durch Territorialstaaten wie beispielsweise Bayern, Württemberg oder Preußen annektiert wurden.
 
Seit über 100 Jahren gibt es einen Verfassungsauftrag zur endgültigen Beendigung Staatsleistungen durch eine einmalige Ablösung, so steht es auch im Grundgesetz. Keine Bundesregierung sah sich bisher veranlasst, den zu erfüllen. Nun aber ist Bewegung in die Sache gekommen. Bündnis 90 / Die Grünen, FDP und Die Linke haben am 13. März den Entwurf für ein Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die jährlich an die Kirchen gezahlten Staatsleistungen abzuschaffen sind – gegen eine Ablösesumme von gut 10 Milliarden Euro.
 
Ist das jetzt ein Schritt in die richtige Richtung, was die drei Oppositionsparteien vorschlagen? Radio LORA München hat nachgefragt bei Johann-Albrecht Haupt von der Bürgerrechtsvereinigung Humanistische Union.

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