Präsentation des Grundrechtereports 2020: Kritik an sog. Corona-Rebellen
Seit 1997 erscheint rund um den Verfassungstag am 23. Mai der „Grundrechte-Report: Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“. Zehn deutsche Bürger- und Menschenrechtsorganisationen haben diesmal die neue Ausgabe des „Alternativen Verfassungsschutzberichts“ der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die 39 Einzelbeiträge des Reports widmen sich aktuellen Gefährdungen der Grundrechte und zentraler Verfassungsprinzipien. Die Autorinnen und Autoren analysieren so unterschiedliche Themen wie die Einführung der erweiterten DNA-Analyse im Strafprozessrecht, die Gefährdung von Umwelt und Gesundheit durch die Nitratbelastung des Grundwassers, den Einsatz von Elektroschockwaffen im Polizeistreifendienst oder die Ausweitung der Abschiebehaft.
Den „Grundrechte-Report 2020 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland" kann man käuflich erwerben. Das Buch ist im Fischer Taschenbuch Verlag erschienen, hat 240 Seiten und kostet 12.00 Euro.
Schwerpunkte des diesjährigen Grundrechte-Reports sind die Auseinandersetzungen rund um das Grundbedürfnis Wohnen sowie Grundrechtsfragen zum Thema Gesundheit. Aber es ging auch um die sog. Corona-Rebellen. Michèle Winkler, Referentin beim Komitee für Grundrechte und Demokratie, beantwortet die Frage eines Journalisten, wie sie die vielen Grundrechte-Demos der letzten Wochen und Monate bewertet - auch die der "Corona-Rebellen", die sich ja auch und gerade für die Grundrechte stark machen, aber ob ihres Verhaltens und ihrer diffusen Beweggründe aber auch deutlich kritisiert werden.
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