10 Jahre verboten! Der lange Weg zur Heidenspaß-Party an Karfreitag

Assunta Tammelleo und Michael Schmidt-Salomon auf der Heidenspaß-Party 2017 - Foto: Dieter Schnöpf / David Farago
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Wir blicken noch einmal auf unsere Heidenspaß-Radiosendung bei Radio LORA an Karfreitag, 2. April 2021. Denn dass der Bund für Geistesfreiheit München nach seinen Heidenspaß-Partys im Oberangertheater und im BLITZ-Club auch eine Radiosendung zum Karfreitag macht, ist nicht so selbstverständlich und hat auch etwas mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 zu tun. Mehr dazu hören wir im Interview mit Assunta Tammelleo, der Vorsitzenden des Bundes für Geistesfreiheit München, und Michael Schmidt-Salomon, Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung.
 
Mit dabei bei dem dreistündigen Programm am 2. April auf Radio LORA München waren Mina Ahadi vom Zentralrat der Ex-Muslime, die ehemalige Bundestagsabgeordnete Ingrid Matthäus-Maier, der Tenor und ehemalige Regensburger Domspatz Udo Kaiser, die Poetry Slammerin Meike Harms, die Singer/Songwriterin Tamara Banez, der Kabarettist und Musiker Ecco Meinecke, der Kabarettist Holger Paetz, die Akkordeonspielerin und Sängerin Michaela Dietl, der Cellist und noPAG-Aktivist Johannes König und der Swing-Experte und Radiomoderator Bob Borrink. Es war einiges los im LORA-Studio.

Und warum der Bund für Geistesfreiheit das Ganze überhaupt gemacht hat, das erfahren Sie jetzt gleich von Assunta Tammelleo, der Vorsitzenden des Bundes für Geistesfreiheit München und von Michael Schmidt-Salomon, Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung. Dabei ging es ganz konkret um den Karfreitag, der ein sog. stiller Feiertag in Bayern ist, an dem Feiern, Tanzen und Fröhlichsein mehr oder weniger verboten sind. Nicht aber für den Bund für Geistesfreiheit, der dafür allerdings bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen musste. Denn dass die Organisation an einem Karfreitag, wenn gerade keine Pandemie ist, eine Heidenspaßparty feiern kann, das hat er in der Tat nur dem Bundesverfassungsgericht zu verdanken. Das entschied nämlich am 27. Oktober 2016, dass Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit nicht vereinbar ist. Damit folgte es einer Verfassungsbeschwerde des Bundes für Geistesfreiheit, der sich nach dem Verbot seiner "Heidenspaß-Party" an Karfreitag im Jahr 2007 durch alle Instanzen geklagt hatte.

Seit dem Urteil der Richter in Karlsruhe sind an Karfreitag Ausnahmen vom rigiden Tanz- und Partyverbot möglich, das heißt, es darf trotz Tanzverbots getanzt und gefeiert werden, wenn Heidenspaß-Partys Ausdruck einer klaren weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum sind. Nach dem Urteil in Karlsruhe veranstaltete der Bund für Geistesfreiheit Heidenspaß-Partys im Oberangertheater und im Blitz Club.
LORA-Mitarbeiter Rufus Thiel hat an Karfreitag darüber live mit Michael Schmidt-Salomon und Assunta Tammelleo gesprochen.

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