Der Bund für Geistesfreiheit Bayern unterstützt die Forderung die §218 und 2019 StGB abzuschaffen. Das Strafgesetzbuch ist nicht der richtige Ort, um Schwangerschaftsabbrüche zu regeln. Ein Schwangerschaftsabbruch ist kein Verbrechen, deswegen verstößt vor allem der §218 StGB gegen das Menschenrecht von Frauen auf körperliche Selbstbestimmung. Zudem weisen wir auf die vermehrt auftretenden Aktivistäten radikaler Abtreibungsgegner*innen hin.
 
Hier ein paar Zuwortmeldungen von unserer Seite:

 

4. April 2023
Podcast zur Veranstaltung "My Body - My Choice"

Im Podcast hört Ihr Ausschnitte aus der Veranstaltung "My Body – My Choice!" Der Bund für Geistesfreiheit München hat am 23. März 2023 im Rationaltheater mit der Münchner Stadträtin Marie Burneleit über den § 218 StGB und den sog. "Marsch für das Leben" radikaler Abtreibungsgegner*innen auf dem Königsplatz diskutiert. Hier geht es zum Nachhören

23. März 2023
Veranstaltung: My Body – My Choice! - Debatte um § 218 und Widerstand gegen radikale Abtreibungsgegner*innen im Münchner Rationaltheater

 
Der Bund für Geistesfreiheit München diskutierte mit Marie Burneleit, Münchner Stadträtin für Die PARTEI, über den § 218 StGB und den bevorstehenden "Marsch für das Leben" radikaler Abtreibungsgegner*innen auf dem Königsplatz. Hier weiterlesen ...
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12. Januar 2023
Schwangerschaftsabbruch: §218 muss aus dem StGB gestrichen werden!

Der Bund für Geistesfreiheit München kritisierte die Aussagen der bayerischen Familienministerin Ulrike Scharf, die vor das Bundesverfassungsgericht ziehen will, falls der § 218 StGB von der Ampelkoalition gestrichen wird. Hier weiterlesen ...
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