Noch mehr Eingriffs- und Überwachungs-Befugnisse für Polizei und Verfassungsschutz in Bayern

Der Regionalverband München-Südbayern der Bürgerrechtsvereinigung Humanistische Union warnt vor noch mehr Eingriffs- und Überwachungs-Befugnisse für Polizei und Verfassungsschutz in Bayern. Noch unter Ministerpräsident Seehofer habe die Bayerische Staatsregierung neue Gesetz-Entwürfe vorgelegt, die die Tür zur Totalüberwachung der Bürgerinnen und Bürger laut Humanistischer Union weiter öffnen werden. Eine öffentliche Debatte fehle bisher.

Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes (Drucksache 17/20763) plane die bayerische Staatsregierung die nahezu lückenlosen Überwachung durch den Verfassungsschutz:
• Belauschen der Smartphone-Kommunikation
• Einsatz von Staatstrojanern in Smartphones, Tablets und PCs.
• Durch einen Staatstrojaner könnten Daten der Information und Kommunikation sogar manipuliert werden
• Der Schutz der Presse-Informanten werde aufgeweicht.

Mit der geplanten Verschärfung des Polizeiaufgabengesetzes (Gesetz zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts, Drucksache 17/20425 ) soll die Polizei weitgehend mit Geheimdienst-Befugnissen ausgestattet werden. Der bereits 2017 eingeführte schwammige Begriff der »drohenden Gefahr« sei erweitert worden, jetzt könne, wie die Bürgerrechtsvereinigung mitteilt, bei „Gefahr oder drohender Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut“ die Polizei im Freistaat künftig die gesamte Bandbreite an Ermittlungs- und Überwachungsmaßnahmen einsetzen.
Das hieße u.a.:
• Einsatz von Drohnen
• Einsatz von Spitzeln und Lauschwerkzeugen auch in der Privatsphäre
• unbegrenzte „Übersichtsaufnahmen“ bei öffentlichen Veranstaltungen
• präventive DNA-Entnahme
• Verbannung von sogenannten Gefährdern (z.B. unliebsame Migranten) ohne jede weitere Kommunikationsmöglichkeit nach außen; z.B. in abgelegene Flüchtlingsunterkünfte.

Die schon jetzt mögliche Vorbeugehaft (in wiederkehrenden 3-Monatszyklen) wurde schon vor einigen Monaten in Bayern Gesetz (Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen vom 24. Juli 2017). Eine Ausweitung der Polizeigewalt habe es in dieser Größenordnung in Deutschland noch nie gegeben, wie die Humanistische Union feststellt. Die beiden Gesetzentwürfe sollen am 1. Januar 2019 in Kraft treten.