Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts darf am Karfreitag doch getanzt werden – sofern der Tanz Ausdruck einer weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum ist. Dies lässt sich der Veranstalter des „Heidenspaßes“, der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München), nicht zweimal sagen und lädt am 30. März 2018 zu einer zünftigen Karfreitags-Sause in den BLITZ Club ein.
Programm:
18.00 Uhr
Begrüßung durch die Vorsitzenden des bfg München und kurze Vorstellung der Ziele des bfg München und der Geschichte der juristischen Auseinandersetzung bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts
18.45 Uhr
Filmvorführung „Das Leben des Brian“ mit anschließendem Publikumsgespräch und weltanschaulicher und juristischer Würdigung
19.00 – 23.00 Uhr Clubraum 2
„Dancing into the dark”, DJ Act Standard / Latein-Tänze für Individuen und Paare mit Liebe zu Gothic
22.00 Uhr Clubraum 2
Show-Tanzpaar
20.00 – 23.00 Uhr
Clubraum 1: Live-Band „The Stimulators“ – Groovige, swingende, anziehende Musik vom Feinsten zum Zuhören und zum Tanzen
23.00 Uhr Clubraum 1
BLITZ DJ Donner
Freitag, 30. März 2018 / BLITZ Club (Museumsinsel 1, 80538 München)
Einlass: 18.00 Uhr
Eintritt frei
Hinweis:
Ob Sie an Götter, Elfen, Kobolde oder Spaghettimonster glauben oder nicht – mit dem Betreten der Veranstaltungsräume bestätigen Sie,
a) dass Sie einer humanistischen Weltanschauung folgen,
b) dass jede noch so kleine rhythmische Zuckung Ihres Körpers auf der Heidenspaß-Party Ausdruck dieses weltanschaulichen Bekenntnisses ist.
Hintergrund:
Dass die Heidenspaß-Party nun schon zum zweiten Mal stattfinden kann, ist dem Bundesverfassungsgericht zu verdanken. Die Richter in Karlsruhe hatten am 7. Oktober 2016 entschieden, dass Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit nicht vereinbar ist. Damit folgten sie einer Verfassungsbeschwerde des bfg München, der sich nach dem Verbot der „Heidenspaß statt Höllenqual-Party“ im Jahr 2007 durch alle Instanzen geklagt hatte.
Das Kreisverwaltungsreferat München hat per Bescheid für die Durchführung der Heidenspaß-Party „gemäß Art. 5 Feiertagsgesetz (FTG) eine Befreiung vom Vergnügungsverbot (!) des Art. 3 Abs. 2 Satz 1 FTG zugelassen. Assunta Tammelleo, stellvertretende Vorsitzende des bfg München, sieht die erteilte Befreiung trotzdem kritisch und stellt die Frage: „Warum brauchen konfessionsfreie Menschen eine Ausnahmegenehmigung, wenn sie ihre vom Grundgesetz garantierten Freiheitsrechte wahrnehmen wollen? Und schon gar nicht bedarf es einer ‚Religionspolizei‘, die regelt, wann Menschen fröhlich oder traurig zu sein haben.“
Auch der bfg Regensburg und der bfg Erlangen laden unter dem Motto „Heidenspaß statt Höllenqual“ an Karfreitag zum Freigeister-Tanz. Die Giordano-Bruno-Stiftung Leipzig feiert ebenfalls eine Heidenspaß-Party und Religionsfrei im Revier zeigt in Bochum „Das Leben des Brian“. Und in Stuttgart gibt es eine „Tanzdemo für die Trennung von Kirche und Staat“ auf dem Schlossplatz.