Haben Sie schon mal von dem Begriff „Staatsleistungen“ gehört? Im Jahr 2019 wurden 549 Millionen Euro an sogenannten Staatsleistungen an die beiden großen Kirchen gezahlt. Seit 1949 beläuft sich die Summe mittlerweile auf knapp 18,5 Milliarden EUR und Jahr für Jahr erhöht sich der Betrag, den die Kirchen bekommen. Darauf weist seit vielen Jahren die Bürgerrechtsvereinigung Humanistische Union hin.
Diese Staatsleistungen sind nicht zu verwechseln mit der Kirchensteuer, die der Staat für die Kirchen einzieht oder den Zahlungen an kirchliche Träger für soziale und karitative Aufgaben, sondern die Kirchen bekommen das Geld – und jetzt aufgepasst – wegen der Säkularisation kirchlicher Güter und Territorien Anfang des 19. Jahrhunderts.
Die Säkularisation zur Zeit der napoleonischen Kriege führte nämlich dazu, dass kirchlicher Besitz verstaatlicht wurde und dass die damaligen noch bestehenden geistlichen Fürstentümer und Herrschaften durch Territorialstaaten wie beispielsweise Bayern oder Württemberg annektiert wurden. Und dafür bezahlen die Steuerzahler seit über 200 Jahren an die Kirchen? Schwer zu glauben! Radio LORA München hat nachgefragt bei Johann-Albrecht Haupt von der Humanistischen Union und dem „Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen“ (BA§tA“):