Anlässlich des 100. Jubiläums der Weimarer Reichsverfassung erinnert der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) an das bislang unerfüllte Verfassungsgebot, die staatlichen Leistungen an die Kirchen abzulösen.
„Eine Beendigung der Zahlungen an die Kirchen ist überfällig“, sagt René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA. „Diese Zahlungen sind als staatliche Subventionen an die Kirche zu betrachten, die auf Kosten aller Steuerzahler geleistet werden. Sie verstoßen gegen die Trennung von Staat und Religion. Selbst wenn man anerkennen wollte, dass es sich um Entschädigungen für den Einzug von Kirchengüter
handelt, wären sie durch die über einen derartig langen Zeitraum erfolgten Zahlungen als abgegolten zu betrachten.“ Der IBKA sieht die Politik gefordert, die gesetzlichen Grundlagen Einstellung der Zahlungen zu schaffen.
Hintergrund
Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung von 1919, der nach Artikel 140 Teil des Grundgesetzes ist, sind die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften abzulösen.
Im Jahr 2019 wurden 549 Millionen Euro an Staatsleistungen an die beiden großen Kirchen gezahlt. Seit 1949 beläuft sich die Summe mittlerweile auf knapp 18,5 Milliarden EUR und Jahr für Jahr erhöht sich der Betrag, den die Kirchen bekommen. Darauf weist seit vielen Jahren auch die Bürgerrechtsvereinigung Humanistische Union hin.
Diese Staatsleistungen sind nicht zu verwechseln mit der Kirchensteuer, die der Staat für die Kirchen einzieht oder den Zahlungen an kirchliche Träger für soziale und karitative Aufgaben, sondern die Kirchen bekommen das Geld – und jetzt aufgepasst – wegen der Säkularisation kirchlicher Güter und Territorien Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Säkularisation zur Zeit der napoleonischen Kriege führte nämlich dazu, dass kirchlicher Besitz verstaatlicht wurde und dass die damaligen noch bestehenden geistlichen Fürstentümer und Herrschaften durch Territorialstaaten wie beispielsweise Bayern oder Württemberg annektiert wurden. Und dafür bezahlen die Steuerzahler seit über 200 Jahren an die Kirchen? Schwer zu glauben! Radio LORA München hat nachgefragt bei Johann-Albrecht Haupt von der Humanistischen Union und dem „Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen“ (BA§tA“). Hier gehts zum Interview.
Mehr Informationen auf den Webseiten des Bündnisses altrechtliche Staatsleistungen abschaffen: https://staatsleistungen-beenden.de