Am 26. Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht den § 217 StGB aufgehoben und damit das grundrechtlich geschützte Recht auf selbstbestimmtes Sterben festgeschrieben. Zudem haben die Verfassungsrichter in Karlsruhe klargestellt, dass dieses Recht nicht auf bestimmte Lebens- oder Krankheitsphasen beschränkt ist, sondern „in jeder Lebensphase“ existiert und dass dabei die Hilfe Dritter in Anspruch genommen werden darf.
Was das Urteil für Auswirkungen haben wird, darüber hat Assunta Tammelleo vom Bund für Geistesfreiheit München mit Prof. Dr. Rosemarie Will, stellvertretende Vorsitzende der Bürgerrechtsorganisation Humanistischen Union, in einem Radio LORA-Interview gesprochen.