KORSO fordert Ablösung der altrechtlichen Staatsleistungen

Am Freitag, 19. Februar 2020, fanden sich auf Einladung des Koordinierungsrats säkularer Organisationen (KORSO) 16 Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Organisationen aus dem säkularen Spektrum per Videokonferenz zu einem Gespräch zusammen. Thema waren die so genannten „altrechtlichen Staatsleistungen“: Seit über 100 Jahren besteht ein Verfassungsauftrag zur Ablösung dieser regelmäßigen jährlichen Zahlungen an die evangelische und die katholische Kirche. Dieser Verfassungsauftrag sei bis heute nicht erfüllt, stellt der KORSO in seiner Erklärung fest, die wir hier dokumentieren:

„Der vorliegende Gesetzentwurf der drei Oppositionsfraktionen des Deutschen Bundestags, FDP, Linke und Grüne kommt einer rechtlich unbegründeten Maximalforderung der Kirchen nahe und sieht enorme Transferzahlungen an die Kirchen aus dem allgemeinen Steueraufkommen vor. Dies ist aus säkularer Perspektive nicht akzeptabel, wie Johann-Albrecht Haupt von der Humanistischen Union, einer der Initiatoren des Bündnisses Altrechtliche Staatsleistungen ablösen! (BAStA), erläuterte. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass am Ende 14 Bundesländer insgesamt bis zu 28 Milliarden Euro Staatsleistungen an die beiden Amtskirchen zu zahlen hätten. Dies käme nach Haupt einer faktischen Privilegierung der beiden Amtskirchen gegenüber anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gleich sowie einer Finanzierung der Kirchen zunehmend auch durch kirchenfreie Steuerzahler. Der Gesetzentwurf missachte die religionssoziologische Lage, denn nur noch knapp über 50 Prozent der Bevölkerung sind Kirchenmitglieder. Darüber hinaus ignoriere er den bereits bestehenden Reichtum der Kirchen und das ohnehin hohe Kirchensteueraufkommen von jährlich etwa 12,6 Milliarden Euro (2019).

Die Expertenrunde diskutierte einen Nachmittag lang die wichtigsten Aspekte des komplexen Themas und war sich am Ende einig, dass aus säkularer Sicht streng genommen keine weiteren Ablösungszahlungen an die Kirchen mehr erfolgen dürften. Dennoch sprach sich eine Mehrheit für einen Kompromissvorschlag aus. So versammelten sich die säkularen Expertinnen und Experten hinter einem Änderungsantrag, den das Institut für Weltanschauungsrecht ifw im Dezember 2020 vorgelegt hatte und der eine Neuberechnung der Ablösungszahlungen vornimmt. Demnach ist die Ablösung innerhalb von 5 Jahren mit einem Gesamtbetrag von rund 3 Milliarden Euro zu tätigen. Nach Angaben der ifw-Leiterin Jacqueline Neumann kann dieser Änderungsantrag von Abgeordneten frei verwendet werden.

Am 12. April wird nun eine Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages über den Gesetzentwurf stattfinden. Ein stetig wachsender Anteil der Bürgerinnen und Bürger, bald die Hälfte aller Deutschen, fühlt sich von den Kirchen nicht mehr vertreten. Der KORSO fordert daher die Berücksichtigung dieser gemeinsamen säkularen Perspektive im politischen Diskussions- und Entscheidungsprozess und fordert die Anhörung auch von Expertinnen oder Experten, die die altrechtlichen Staatsleistungen aus einer Perspektive betrachten, die nicht nur die Interessen der Kirchen, sondern auch die der großen Zahl säkularer oder kirchenferner Menschen berücksichtigt.“