Keine weiteren verfassungswidrigen Regelungen im Polizeiaufgabengesetz (PAG) – bestehende verfassungswidrige Regelungen zurücknehmen! Das fordert die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) in einer Mitteilung:
„Das bayerische PAG steht vor weiteren Gesetzesänderungen, aber anstatt die bestehenden, teilweise verfassungswidrigen Regelungen aus den Jahren 2017 und 2018 zurückzunehmen, wollen die Fraktionen von CSU und Freien Wählern eine weitere verfassungswidrige Verschärfung.
Kurzfristig vor den Ausschussberatungen überraschten CSU und Freie Wähler mit einem Änderungsantrag, Im Schnellverfahren und ohne Experten/innen-Anhörung soll ein Artikel 60 a in das PAG eingefügt werden, damit die Polizei bei „Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen“ sog. „Zuverlässigkeitsüberprüfungen“ vornehmen und „personenbezogene Daten erheben, übermitteln und verarbeiten“.kannn. Die unbestimmten, vagen Formulierungen lassen jedoch offen, welcher Personenkreis betroffen ist und welche Daten erhoben werden können.
Dass die Überprüfung nur nach persönlicher Zustimmung möglich sein soll, hat für die Überwachungspraxis keine Bedeutung. Auf jeden Fall sind die geplanten Änderungen ein weiterer Schritt zu mehr Kontrolle und Überwachung.
Die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts (2010), dass Überwachungsmaßnahmen nicht nur bezüglich ihrer eigenen Intensität, sondern immer auch vor dem Hintergrund der bereits bestehenden Überwachungsmöglichkeiten zu bewerten sind, findet keinerlei Berücksichtigung in dem Vorhaben der CSU und der Freien Wähler.
Die HU fordert alle Änderungen am PAG von 2017 und 2018 rückgängig zu machen!
Statt der Ausweitung von polizeilichen Befugnissen sollte die Demokratisierung der Polizei, wie von der HU seit Jahren gefordert, angestrebt werden, das heißt u.a.
– eine bessere rechtsstaatliche Kontrolle der Polizei durch individuelle Kennzeichnung
– die Einrichtung von unabhängigen Polizeibeauftragten (die bei polizeilichem Fehlverhalten und unzureichenden Errmittlungstätigkeiten aktiv werden).
– die Erstellung einer Überwachungsgesamtrechnung für Bayern zu veranlassen.“