Heidenspaß-Party an Karfreitag in der Münchner The Keg Bar

Die lange Nacht des Karfreitags im April 2017 im Oberangertheater

Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 darf trotz Musik- und Tanzverbots an Karfreitag gefeiert werden – sofern das Fest Ausdruck einer weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum ist. Auf Grundlage dieser Entscheidung lädt der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) am 15. April 2022 zur großen „Heidenspaß-Party“ in die Münchner The Keg Bar.
 
Auf der Heidenspaß-Party treten auf:

  • 19:30 Uhr: das Weltmusikduo AnnaLu & Shavez – feurige Latino-Rhythmen, harmonische Stimmklänge und unbändige Spielfreude, das zeichnet die beiden aus
  • 20:30 Uhr: der Musiker und Kabarettist Ecco Meinecke – er mischt Folkklassiker seiner Idole, von James Taylor bis Paul Simon, von Bob Dylan bis zu David Bowie mit seinen eigenen Songs
  • 21.30 Uhr: die Singer/Songwriterin Tamara Banez. Sie liebt den Protestsong, steht mit Konstantin Wecker auf der Bühne und ist politisch engagiert
  • 22:30 Uhr: die Rapper von Team One Corner, das sind MacTyd und Markoxxx, die beiden kommen aus Gambia und rappen auf jeden Beat, den sie kriegen können

The Keg Bar ist eine internationale Bar mitten in Schwabing (Trautenwolfstraße 1, 80802 München) mit toller Stimmung und viel Platz. 

Dass die Münchner Heidenspaß-Party überhaupt stattfinden kann, ist dem Bundesverfassungsgericht zu verdanken. Die Richter in Karlsruhe hatten am 7. Oktober 2016 entschieden, dass Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit nicht vereinbar ist. Damit folgten sie einer Verfassungsbeschwerde des bfg München, der sich nach dem Verbot der „Heidenspaß statt Höllenqual-Party“ im Jahr 2007 erfolgreich durch alle Instanzen geklagt hatte.
Nach dem Urteil in Karlsruhe veranstaltete der bfg München erfolgreich Heidenspaß-Partys im Oberangertheater 2017 und im Blitz Club (2018/19). Coronabedingt fanden 2020/21 keine Feste statt.
 
Dass es dazu eigens einen höchstrichterlichen Spruch gebraucht hat, stimmt Assunta Tammelleo, Vorsitzende des bfg München, noch immer nachdenklich: „Warum sollte jemand an Karfreitag nicht tanzen dürfen? Woran soll sich ein gläubiger Christ stören, wenn eine Party in einem geschlossenen Raum stattfindet? Und es kann auch nicht Aufgabe des Staates sein, den Menschen Vorschriften zu machen, wie sie ihre Freizeit verbringen sollen, ganz gleich, ob es sich um einen Werktag, Feiertag oder eben um einen sog. stillen Feiertag wie den Karfreitag handelt.“

Das Kreisverwaltungsreferat München wird vermutlich auch diesmal per Bescheid für die Durchführung der Heidenspaß-Party „gemäß Art. 5 Feiertagsgesetz (FTG) eine Befreiung vom Vergnügungsverbot (!) des Art. 3 Abs. 2 Satz 1 FTG zulassen. Assunta Tammelleo sieht die erteilte Befreiung trotzdem kritisch und stellt die Frage: „Warum brauchen konfessionsfreie Menschen eine Ausnahmegenehmigung, wenn sie ihre vom Grundgesetz garantierten Freiheitsrechte wahrnehmen wollen? Und schon gar nicht bedarf es einer ‚Religionspolizei‘, die regelt, wann Menschen fröhlich oder traurig zu sein haben.“

The Keg Bar, Trautenwolfstr. 1, 80802 München