Wir tanzen, wann wir wollen! Heidenspaß-Partys gegen Tanzverbot und Stille Tage

Erste Heidenspaß-Party im Oberangertheater 2017

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am 7. Oktober 2016, dass Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit nicht vereinbar ist. Damit folgte es einer Verfassungsbeschwerde des Bundes für Geistesfreiheit München, der sich nach dem Verbot seiner „Heidenspaß-Party an Karfreitag im Jahr 2007 durch alle Instanzen geklagt hatte.

Seit dem Urteil der Richter*innen in Karlsruhe sind an Karfreitag und den anderen acht Stillen Tagen Ausnahmen möglich, wenn Heidenspaß-Partys Ausdruck unserer Weltanschauung sind. Neben dem Karfreitag gehören Gründonnerstag, Karsamstag, „Heiliger“ Abend, Aschermittwoch, Allerheiligen, Totensonntag, Volkstrauertag und Buß- und Bettag zu den „Stillen Tagen“.

So hat der Bund für Geistesfreiheit München an Gründonnerstag und Karfreitag 2023 sieben und an den Stillen Tagen im November 2023 vierzehn Partys veranstaltet, die unter dem Motto „Heidenspaßparty“ oder einfach „Gegen Tanzverbot und Stille Tage“ standen. An Ostern 2024 (Gründonnerstag, Karfreitag) waren es sogar 47 Veranstaltungen in München und im November 2024 haben wir 20 Events durchgeführt.