7. Jahrestag von Söders Kreuzerlass: Religionsfreie Zone“ am 1. Juni auf dem Marienplatz

Karikatur von Jacques Tilly - Copyright Giordano-Bruno-Stiftung

Aus Anlass des 7. Jahrestags des „Kreuzerlass“ der Bayerischen Staatsregierung (2018) begrüßen wir am Sonntag, 1. Juni, alle Bürger*innen herzlichst auf dem Münchner Marienplatz. Auf der Veranstaltung der Giordano Bruno Stiftung und des Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) sind u.a. mit dabei Christoph Weiherer, Mellow Mark und Christoph Theussl.

  • 11h11 – Eröffnung des Straßenspektakels ohne Kreuz durch David Farago (Organisator) und Assunta Tammelleo, Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit München
  • 11h20 – Diskussion zur Lage des Verfahrens „Kreuzerlass“. Was ist das, was soll das und was wird werden? (David Farago und Assunta Tammelleo)
  • 12h00 – Michi Rako – Stand Up Comedy – Queer kroatisch gegen den Rest der Welt (angefragt)
  • 13h00 – Ira B. und die Dysopianer – Neue Musik auf altem Platz
  • 14h00 – Diskussion und Information (auf, vor und um die Bühne herum)
  • 15h00 – Mellow Mark – Rap, Reggae, Soul – One man, one world
  • 16h00 – Christoph Theussl – Satire und Schauspiel mit bißchen Musik
  • 17h00 – Christoph Weiherer – Liedermacher, Musikkabarettist „Brunsbüttel ist überall“
  • 18h00 – Verabschiedung mit Wort zum Sonntag (David Farago und Assunta Tammelleo) 


Bund für Geistesfreiheit München geht vor das Bundesverfassungsgericht
 
Am 19. Dezember 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage des bfg München und des Bundes für Geistesfreiheit Bayern abgewiesen. Die Organisationen hatten die Aufhebung des Kreuzerlasses bzw. des § 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern (AGO) und die Abnahme der Kreuze gefordert.
 
Die beiden Körperschaften des öffentlichen Rechts sehen in § 28 AGO und im Anbringen der Kreuze in staatlichen Dienststellen nicht nur das staatliche Neutralitätsgebot verletzt, sondern kritisieren auch die Bevorzugung der christlichen Religion gegenüber anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Der bfg mÜnchen und der bfg Bayern haben Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegt.
 
Der bfg München unterstützt den Vorschlag des SZ-Journalisten Dr. Heribert Prantl, der am 25. Mai 2022 im Bayerischen Rundfunk empfohlen hat, Art.1 Abs.1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ in den staatlichen Dienststellen und öffentlichen Einrichtungen anzubringen.

Veranstaltung: „Es ist ein Kreuz…“ – Tanzverbot – Kreuzerlass – Polizeiaufgabengesetz

Am Montag, 2. Juni 2025, findet um 19 Uhr in der Münchner Seidlvilla (Nicolaiplatz 1b, 80802 München) ein Vortrag von RA Hubert Heinhold mit Diskussion zu den drei großen juristischen Verfahren des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg mÜnchen) seit Anfang der 2000er Jahre statt.

Das sind a) das Verfahren zur Abschaffung des staatlichen Tanzverbots an Stillen Tagen in geschlossenen Räumen mit Ausschank, b) das Verfahren gegen den Kreuzerlass der Regierung Söder und c) das Verfahren gegen das bestehende Polizeiaufgabengesetz.