2025 steigen die Staatsleistungen an die Kirchen auf 657 Millionen Euro

Bund für Geistesfreiheit München protestierte am 12. April 2021 vor dem Erzbischöflichen Palais in der Münchner Kardinal-Faulhaber-Straße gegen Staatsleistungen.

Jedes Jahr zahlen die Bundesländer erhebliche Summe an die evangelische und die katholische Kirche in Deutschland. Diese staatlichen Zuwendungen (Staatsleistungen genannt) werden seit Jahrzehnten entrichtet und steigen kontinuierlich an. So stiegen die Staatsleistungen 2025 wieder um 6,2 Prozent und belaufen sich in diesem Jahr auf über 657 Millionen Euro. Die Humanistische Union (HU) veröffentlicht seit einiger Zeit die landesbezogenen und die Gesamtbeträge der jährlichen Staatsleistungen an die beiden Kirchen. Damit erinnert sie an den seit über 100 Jahren bestehenden Verfassungsauftrag, diese Zahlungen einzustellen. Die Veröffentlichung der jeweils aktuellen Zahlen soll als verlässliche Basis dienen für den von der Humanistischen Union geforderten politischen Prozess zur Ablösung.  
Wir dokumentieren an dieser Stelle die Pressemitteilung der HU vom 2. Juni 2025:

„Die Ampelkoalition hat ihren im Koalitionsvertrag vom Dezember 2021 angekündigten „fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen“ nicht auf den Weg gebracht, ja nicht einmal ein Konzept dafür entwickelt. Im neuen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wiederum werden die Staatsleistungen nicht erwähnt.

In dieser Situation ist die Fortsetzung der kontinuierlichen Berichterstattung über die jährlichen Staatsleistungen der Länder an die christlichen Kirchen (evangelisch und katholisch) weiterhin schon deshalb geboten, weil der Verfassungsauftrag zur Ablösung (Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 138 Absatz 1 Weimarer Reichsverfassung) ja nicht vom Tisch ist, sondern unverändert fort gilt.

Die Durchsicht der Zahlen für das Jahr 2025 aus den Haushaltsplänen der Länder gibt Veranlassung zu einigen Fragen: Die gesamten Staatsleistungen aller Länder – nach den Ansätzen in den Haushaltsplänen – werden im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr von 618 Millionen Euro auf 657 Millionen Euro anwachsen. Das ist ein Anstieg um 6,2 Prozent. Dieser Anstieg bedarf einer Erklärung, denn in den Jahren davor betrug der durchschnittliche Anstieg nur gut zwei Prozent.

Zudem sind zwischen den einzelnen Bundesländern sehr große Unterschiede zu beobachten: Der Anstieg für 2025 gegenüber 2024 liegt zwischen 0,6 Prozent (Rheinland-Pfalz) und 15,3 Prozent (Hessen). Aus den Erläuterungen in Haushaltsplänen der Länder ergeben sich zu den Steigerungsraten keine erhellenden Hinweise. Generell wird – wenn überhaupt – routinemäßig auf die vertragsgemäße Dynamisierung der Leistungen verwiesen, die der Anpassung an die allgemeine Beamtenbesoldung entspreche. Da sich die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Deutschland jedoch recht gleichmäßig entwickelt, erklären sich die starken Abweichungen nach oben, vor allem in den Ländern Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein, auf diese Weise aber nicht.

Ferner: Unverändert groß ist wie seit eh und je die Divergenz im Volumen der Staatsleistungen zwischen den Bundesländern.

Aus Tabelle 1 unter dem untenstehenden Link ergibt sich: Sehr viel pro Kopf der Bevölkerung zahlen die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen; relativ wenig – wenn man von den vollständig „staatsleistungsfreien“ Stadtstaaten Hamburg und Bremen absieht – das Saarland, Nordrhein-Westfalen und Berlin. Eine historisch, juristisch, politisch oder auf andere Weise begründete Erklärung dafür fehlt nach wie vor. Sie ist seit 1919 – soweit bekannt – trotz Verfassungsauftrag niemals auch nur versucht worden. Angesichts der Erosion der Kirchenmitgliedschaft in allen deutschen Ländern, in Ost und West, wird dieser Zustand immer unbefriedigender.

Erläuterungen zu den Tabellen

Die von der Humanistischen Union vorgelegten Übersichten zeigen die für das aktuelle Jahr in den Haushaltsplänen der Länder (außer: Bremen und Hamburg) eingeplanten Staatsleistungen an die beiden Kirchen (Tabelle 1) als auch die seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes (1949) geleisteten Zahlungen (Tabelle 2).

Die Angaben beruhen auf den Haushaltsplänen der Länder, in Einzelfällen auch auf Auskünften der zuständigen Ministerien oder auf Parlamentsdrucksachen. Die Übersichten enthalten nur die von den Ländern geplanten beziehungsweise geleisteten positiven Staatsleistungen.

Darin nicht enthalten sind die Einnahmeausfälle, die der öffentlichen Hand durch Befreiungen der Religionsgemeinschaften von Steuern, Gebühren und Beiträgen entstehen (sogenannte negative Staatsleistungen).

Zu den weiteren Erläuterungen, welche der zweckfreien Zuwendungen hier unter dem Begriff der Staatsleistungen zusammengefasst werden (und welche Zahlungen nicht zu den Staatsleistungen zählen), sei auf die Ausführungen in den früheren Veröffentlichungen verwiesen, insbesondere die Dokumentation in vorgänge Nr. 208 sowie den Beitrag von Johann-Albrecht Haupt in vorgänge Nr. 189.“