Ein Kruzifix im Eingangsbereich eines staatlichen Gymnasiums hat die Glaubensfreiheit von zwei Schülerinnen verletzt. Die Weigerung der Schule, das Kruzifix zu Schulzeiten der Klägerinnen zu entfernen, war daher rechtswidrig. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit Urteil vom 8. Juli 2025 festgestellt.
Am 13. Juli hat der Bund für Geistesfreiheit München dazu eine Stellungnahme verfasst.
Die Presse hat darüber berichtet:
Oberbayerisches Volksblatt am 14. Juli 2025: https://www.ovb-heimatzeitungen.de/bayern/2025/07/13/kruzifix-urteil-kein-grund-zum-jubeln.ovb (ebenso im Mühldorfer Anzeiger, Wasserburger Zeitung Mangfall-Bote Chiemgau-Zeitung, Waldkraiburger Nachrichten, Neumarkter Anzeiger)
Münchner Merkur am 14. Juli 2025: nur Printausgabe, Text wie im Oberbayerichem Volksblatt
Evangelische Zeitung am 13. Juli 2025: https://evangelische-zeitung.de/bund-fuer-geistesfreiheit-kreuze-haben-in-schulen-nichts-zu-suchen