Gegen Tanzverbot und stille Tage! 24 Heidenspaß-Partys an Halloween und Allerheiligen in München

Heidenspaß-Party in der Freiheitshalle an Halloween/Allerheiligen 2024, auf dem Bildschirm Kabarettist Ecco Meineke im Video des Bundes für Geistesfreiheit München

Trotz Musik- und Tanzverbots in Bayern wird der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) an den sog. stillen Tagen im November – Allerheiligen, Buß- und Bettag, Totensonntag, Volkstrauertag – feiern.

Insgesamt finden 40 „Heidenspaß-Partys“ (Stand 31.10.25) in 17 Münchner Clubs, Bars und Tanzschulen statt, 24 Veranstaltungen sind es allein an Halloween und Allerheiligen. Mit dabei sind 089 Bar, Alte Galerie, Freiheitshalle, Goldener Reiter, ImportExport, La Nuit, Lieberscholli, Milchbar, NY. Club, Pacha, Paradiso Tanzbar, Prosecco Bar, Roody, Shamrock, Tonhalle, Unterdeck und Vintage Club.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts macht es möglich
 

Warum darf an einem stillen Tag, an dem Tanzen und Feiern eigentlich verboten ist, trotzdem mit dem bfg München getanzt und gefeiert werden? Das ist einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 zu verdanken. Die Richter*innen in Karlsruhe hatten entschieden, dass Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit nicht vereinbar ist. Freiheitshalle

Plakat von Demo gegen Tanzverbot und Stille Tage an Gründonnerstag 2023

Das Gericht hatte festgestellt, dass „(…) Bevölkerungsteilen anderer kultureller und weltanschaulich-religiöser Prägung durch die Auswahl des Feiertages und seinen Schutz insofern keine unzumutbaren Belastungen auferlegt werden (dürfen), als niemand gezwungen werden darf, diesen Tag entsprechend einer bestimmten religiösen Überlieferung oder auch nur im Sinne innerer Einkehr zu begehen.“ (BVerfG, v. 27.10.2016 1 BvR 458/10 RDNr. 66)

Damit folgte es einer Verfassungsbeschwerde, mit der sich der bfg München nach dem Verbot seiner „Heidenspaß- statt Höllenqual-Party“ an Karfreitag 2007 durch alle Instanzen geklagt hatte. Seitdem sind an Karfreitag und allen anderen acht stillen Tagen Ausnahmen möglich, wenn Feste und Feiern Ausdruck der Weltanschauung des bfg München sind. Die Körperschaft des öffentlichen Rechts tritt ein für die strikte Trennung von Kirche und Staat sowie für Bürgerrechte und Demokratie. Dabei orientiert sich der Verband an der Charta der Menschenrechte und den Grundsätzen der Aufklärung.

Weltanschauliche Ansprache
 

Auf den Veranstaltungen muss der bfg München regelmäßig erläutern, was seine Anliegen sind. Denn laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts darf es nicht nur ums Tanzen und Feiern als Ausdruck der Weltanschauung des bfg München gehen, sondern die Organisation muss auch ihre Weltanschauung und ihren Einsatz für Bürgerrechte und Demokratie erläutern. Nur dann darf auch gefeiert und getanzt werden.
 
„Alle Menschen sind herzlich eingeladen, an den sog. stillen Tagen zu unseren Partys zu kommen. Und mit ‚alle‘ meinen wir alle! Nicht nur Ungläubige sind willkommen, sondern auch Gläubige, Andersdenkende, Zweifelnde jeden Alters, jeden Geschlechts, jeder sexuellen Orientierung, jeder Herkunft,“ so Assunta Tammelleo, Vorsitzende des bfg München.

Assunta Tammelleo in der Münchner Runde des Bayerischen Rundfunks an Ostern 2024

Tanz- und Feierverbot abschaffen
 
Assunta Tammelleo fordert die Abschaffung der Tanz- und Feierverbote im bayerischen Feiertagsgesetz: „Tanzverbote sind Instrumente der Bevormundung und Kontrolle von Menschen. So etwas hat in einem demokratischen Rechtsstaat nichts zu suchen. Unser Ziel ist es, diese obrigkeitsstaatlichen Relikte zu schleifen. Warum sollte jemand an stillen Tagen nicht tanzen dürfen? Woran soll sich eigentlich ein gläubiger Christ stören, wenn an Allerheiligen eine Party in einem geschlossenen Raum stattfindet? Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, Menschen Vorschriften zu machen, wie sie an einem Feiertag ihre Freizeit verbringen sollen. Selbstverständlich sollen und dürfen Christ*innen, in Stille und Trauer gedenken. Sie dürfen aber anderen Menschen nicht zwingen, es ihnen an einem solchen Tag gleich tun zu müssen. Daher muss das bayerische Feiertagsgesetz endlich liberalisiert werden“, so die Vorsitzende des bfg München.
 
Eines ist Assunta Tammelleo wichtig zu betonen, weil der Vorwurf immer wieder erhoben wird: „Nein, wir wollen keine gesetzlichen Feiertage abschaffen, aber wir können uns eine Umbenennung von Feiertagen in einem stetig säkularer werdenden Land gut vorstellen. Und wir plädieren zudem für andere gesetzliche Feiertage, z.B. Internationaler Frauentag am 8. März, Tag der Befreiung am 8. Mai oder Tag der Menschenrechte am 10. Dezember.“