Mehr Steuergeld für weniger Christen*innen: 666 Millionen Euro Staatsleistungen an die Kirchen

Bund für Geistesfreiheit München protestiert am 12. April 2021 vor dem Erzbischöflichen Palais in der Münchner Kardinal-Faulhaber-Straße gegen Staatsleistungen.

Jedes Jahr zahlen die Bundesländer erhebliche Summe an die evangelische und die katholische Kirche in Deutschland. Diese staatlichen Zuwendungen (Staatsleistungen genannt) werden seit Jahrzehnten entrichtet und steigen kontinuierlich an. So stiegen die Staatsleistungen 2026 auf über 666 Millionen Euro. Die Humanistische Union (HU) veröffentlicht seit einiger Zeit die landesbezogenen und die Gesamtbeträge der jährlichen Staatsleistungen an die beiden Kirchen. Damit erinnert sie an den seit über 100 Jahren bestehenden Verfassungsauftrag, diese Zahlungen einzustellen. Die Veröffentlichung der jeweils aktuellen Zahlen soll als verlässliche Basis dienen für den von der Humanistischen Union geforderten politischen Prozess zur Ablösung.
Wir dokumentieren an dieser Stelle die Mitteilung der HU vom 12. Februar 2026:

„Die Kirchen werden im Jahr 2026 einen neuen Rekordbetrag von 666 Millionen Euro erhalten. Das geht aus den Ansätzen in den Haushaltsplänen der Länder für das laufende Haushaltsjahr hervor, welche die Humanistische Union ausgewertet hat (siehe unten Link zur Tabelle). Die evangelische Kirche soll davon knapp 60 Prozent erhalten, nämlich 396 Millionen Euro, die katholische Kirche 40 Prozent, das heißt 270,5 Millionen Euro, obwohl es in Deutschland nach dem letzten verfügbaren Stand vom 31. Januar 2024 deutlich mehr katholische Menschen gibt (19,8 Millionen) als protestantische (18 Millionen).

Die Staatsleistungen werden von den Ländern (außer Bremen und Hamburg) aus allgemeinen Steuermitteln weiterhin gezahlt, obwohl seit über 100 Jahren ein Verfassungsauftrag zur Beendigung der Zahlungen im Wege der Ablösung besteht. In der vergangenen Legislaturperiode war die Ampelregierung mit ihrem Vorhaben zur Ablösung der Staatsleistungen gescheitert. Die derzeitige Bundesregierung plant offenbar nicht, in dieser Frage tätig zu werden, nachdem die Länder sich zuletzt strikt geweigert haben, die Beendigung der Zahlungen voranzubringen.

Die Weiterzahlung der Staatsleistungen führt zu stetig steigenden Lasten der Länder, und zwar nach dem Maßstab der Entwicklung der Beamtenbesoldung. Gleichzeitig sinkt die die Zahl der Christen in beiden Konfessionen dramatisch. Weniger als 45 Prozent der Einwohner gehört noch einer Kirche an; im Jahr 1990 waren es noch 72 Prozent. Wären die Staatsleistungen etwa bereits 1990 abgelöst worden, hätten sich die Länder Zahlungen in Höhe von 15,8 Milliarden Euro erspart.

Abgesehen von den Staatsleistungen und anderen Einnahmen – etwa aus Immobilien (Verpachtung und Vermietung), Vermögenserträgen oder Finanzanlagen – finanzieren sich die Kirchen vor allem aus den Kirchensteuereinnahmen. Diese betrugen allein im vergangenen Jahr rund 13 Milliarden Euro. Das gesamte Volumen der laufenden Einnahmen und Ausgaben der evangelischen Landeskirchen und katholischen Diözesen in Deutschland beträgt derzeit schätzungsweise mindestens 22 Milliarden Euro pro Jahr.

Beigefügt sind

Erläuterungen zu den Tabellen

Die von der Humanistischen Union vorgelegten Übersichten zeigen die für das aktuelle Jahr in den Haushaltsplänen der Länder (außer Bremen und Hamburg) eingeplanten Staatsleistungen an die beiden Kirchen (Tabelle 1) als auch die seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes (1949) geleisteten Zahlungen (Tabelle 2). Die Angaben beruhen auf den Haushaltsplänen der Länder, in Einzelfällen auch auf Auskünften der zuständigen Ministerien oder auf Parlamentsdrucksachen.

Die Übersichten enthalten nur die von den Ländern geplanten beziehungsweise geleisteten positiven Staatsleistungen. Darin nicht enthalten sind die Einnahmeausfälle, die der öffentlichen Hand durch Befreiungen der Religionsgemeinschaften von Steuern, Gebühren und Beiträgen entstehen (sogenannte negative Staatsleistungen). Zu den weiteren Erläuterungen, welche der zweckfreien Zuwendungen hier unter dem Begriff der Staatsleistungen zusammengefasst werden (und welche Zahlungen nicht zu den Staatsleistungen zählen), sei auf die Ausführungen in den früheren Veröffentlichungen verwiesen, insbesondere die Dokumentation in vorgänge Nr. 208 sowie den Beitrag von Johann-Albrecht Haupt in vorgänge Nr. 189.

Hinweise zu Tabelle 1 (Staatsleistungen des Jahres 2026)

Spalte 1: Hamburg und Bremen kennen keine Staatsleistungen.

Spalten 2 – 4: Nach den Haushaltsplänen/Haushaltsplanentwürfen der Länder für 2026.

Hessen: Quelle ist der 24. Finanzbericht des Landes Hessen für die Jahre 2023 bis 2026 LT-Drs. 21/3039 S. 31.

Spalte 5: Statistisches Bundesamt (Stand: 14.06.2024).

Spalten 6, 9-10: errechnet.

Spalte 7: EKD Kirchenmitgliederzahlen (Stand: 31.12.2024).

Spalte 8: DBK Kirchliche Statistik der Bistümer in Deutschland (Stand 27.03.2025).

Hinweise zu Tabelle 2 (Staatsleistungen seit 1949)

Zahlen basierend auf Haushaltsplänen der jeweiligen Bundesländer seit 1949.

Baden-Württemberg (BW): 1949 und 1950 nur Haushaltspläne für Baden und Württemberg-Hohenzollern, die in speziellen Landesarchiven lagern.

Nordrhein-Westfalen (NW) 1949: Interpolation zwischen 1948 und 1950.

Abkürzungen

BW Baden-Württemberg

BY Bayern

BE Berlin

BB Brandenburg

EK Evangelische Kirche

HE Hessen

KK Katholische Kirche

KM Kirchenmitglieder

MV Mecklenburg-Vorpommern

NI Niedersachsen

NW Nordrhein-Westfalen

RP Rheinland-Pfalz

SL Saarland

STL Staatsleistungen

SN Sachsen

ST Sachsen-Anhalt

SH Schleswig-Holstein

TH Thüringen“