Politischer Aschermittwoch: Auch der Aschermittwoch ist ein sog. Stiller Tag!

Plakat von Demo gegen Tanzverbot und Stille Tage an Gründonnerstag 2023

Die meisten Menschen wissen nicht, dass der Aschermittwoch zu den sog. Stillen Tagen in Bayern gehört, an denen nicht getanzt und gefeiert werden darf. Trotzdem finden an diesem Tag die politischen Aschermittwochs-Veranstaltungen vieler Parteien statt, auf denen es zum guten Ton gehört, sich bestenfalls über den politischen Gegner lustig zu machen, schlimmstenfalls ihn als Person herabzuwürdigen.
 
Wie kann das sein, dass solche Veranstaltungen an Stillen Tagen stattfinden dürfen, wenn doch laut bayerischem Feiertagsgesetz Art. 3, Abs. 2 „der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter“ gewahrt sein muss? Ganz einfach: Nur „öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen“ sind vom Art. 3  Abs. 2 FTG betroffen. Das geht aus Äußerungen verschiedener Ordnungsämter hervor.
 
„Um den angeblich so wichtigen ernsten Charakter des Stillen Tages müssen sich also Parteien wie CSU und Freie Wähler nicht scheren, obwohl diese ‚politischen‘ Veranstaltungen eher mit Inhaltsleere und seichter Unterhaltung glänzen. Und laute Blasmusik gehört halt in Bayern zur Folklore. Das ist im Grunde überhaupt kein Problem. Wer sich gerne Söder und Aiwanger und das Gegröle über deren magere Witzchen anhören mag, soll das tun, gerne auch an einem Stillen Tag. Aber zugleich an Stillen Tagen wie Gründonnerstag, Allerheiligen und sieben weiteren Tagen das Feiern und Tanzen in Clubs und Discotheken zu verbieten, das ist schon eine ziemlich verlogene Politik der bayerischen Staatsregierung. Entweder jemandem ist der ernste Charakter eines Tages wichtig oder eben nicht,“ sagt Assunta Tammelleo.