Die Postbank hat mit Schreiben vom 9. Juni 2026 das Girokonto des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) zum 18. August 2026 gekündigt. Das Kündigungsschreiben enthält keine Angabe von Gründen. Der bfg München fordert die Postbank auf, die Gründe für die Kündigung schriftlich mitzuteilen und – falls keine sachlichen Gründe vorliegen, die eine Kündigung rechtfertigen – diese zurückzunehmen.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts, die ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgt und keinerlei Beanstandungen in unserer Geschäftsbeziehung verursacht hat, hat sie ein berechtigtes Interesse an einer nachvollziehbaren Begründung.
Assunta Tammelleo, Vorsitzende des bfg München, weist darauf hin, „dass eine Kündigung, die auf die weltanschauliche Ausrichtung unserer Organisation zurückzuführen wäre, einen Verstoß gegen § 19 AGG darstellen könnte. Der bfg München tritt seit seiner Gründung im Jahr 1870 für Menschenrechte, Religionsfreiheit und die Trennung von Staat und Kirche ein – Werte, die durch das Grundgesetz ausdrücklich geschützt sind.“ Der bfg München behält sich daher vor, die Kündigung rechtlich überprüfen zu lassen.
Tammelleo weiter: „Durch die Kündigung entsteht unserem Verband ein erheblicher Schaden: Sämtliche Lastschriftmandate und Daueraufträge unserer Mitglieder müssen umgestellt werden; der damit verbundene personelle und organisatorische Aufwand sowie mögliche Beitragsausfälle in der Übergangszeit können sich auf einen fünfstelligen Betrag summieren. Wir dokumentieren diesen Schaden und behalten uns ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gemäß § 280 BGB geltend zu machen, sofern sich die Kündigung als rechtswidrig oder schuldhaft erweist.“
Der bfg München fordert die Postbank auf, die Kündigung zu überprüfen und – falls keine sachlichen Gründe vorliegen, die eine Kündigung rechtfertigen – diese zurückzunehmen.