10 Jahre Bundesverfassungsgerichtsurteil gegen Tanzverbot: 88 Heidenspaß-Partys in München an den vier „Stillen Tagen“ im November 2026

Trotz Musik- und Tanzverbots in Bayern werden an Halloween/Allerheiligen 32 Veranstaltungen gegen Tanzverbot und „Stille Tage“ stattfinden. Auf Volkstrauertag, Buß- und Bettag und Totensonntag verteilen sich weitere 56 Heidenspaß-Partys. Das Bundesverfassungsgericht machts möglich.

Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) freut sich sehr, dass 88 Veranstaltungen gegen Tanzverbot und „Stille Tage“ in München stattfinden. Das war nicht immer so. Obwohl das Bundesverfassungsgericht schon am 27. Oktober 2016 den Weg freigemacht hat, an Stillen Tagen trotzdem tanzen und feiern zu gehen, nahm das Ganze erst 2023 so richtig Fahrt auf mit acht Heidenspaß-Partys an Gründonnerstag und Karfreitag sowie mit elf Veranstaltungen an den „Stillen Tagen“ im November. Seitdem hat die Zahl der teilnehmenden Clubs und Bars und damit der Veranstaltungen kontinuierlich zugenommen.

28 Münchner Clubs und Bars sowie eine Tanzschule feiern im November 2026 Feste gegen das Tanzverbot im bayerischen Feiertagsgesetz. Mit dabei sind 089 Bar, 794 Jidai, Bambi Bar, Club 333, Cohibar City, Disco Box, Don’t Tell, Filmcasino, Freiheitshalle, Goldener Reiter, Herzog Bar, ImportExport, La Casita, La Rumba, Lenbachs, Lieberscholli, Kulturbühne Hinterhalt, Lucky Who, Luma Club, Milchbar, Mint Club, NY. Club, Pacha, Paradiso Tanzbar, Prosecco Bar, Shamrock, Tonhalle, Unterdeck und Vintage Club.

Plakat von Demo gegen Tanzverbot und Stille Tage an Gründonnerstag 2023

bfg München fordert die Abschaffung von Tanzverbot und „Stillen Tagen“

Im Kern aber geht es dem bfg München um die Abschaffung der „Stillen Tage“, die im bayerischen Feiertagsgesetz in Art 3. Abs. 2 geregelt sind. Darin steht: „An den stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist.“
Zu den „Stillen Tagen“ gehören Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag und Heiliger Abend.

„Tanzverbote sind Instrumente der Bevormundung und Kontrolle von Menschen. So etwas hat in einem demokratischen Rechtsstaat nichts zu suchen. Unser Ziel ist es, diese obrigkeitsstaatlichen Relikte zu schleifen. Woran soll sich eigentlich ein gläubiger Christ stören, wenn an Allerheiligen eine Party in einem geschlossenen Raum stattfindet? Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, Menschen Vorschriften zu machen, wie sie an einem Feiertag ihre Freizeit verbringen sollen. Selbstverständlich sollen und dürfen Christ*innen in Stille und Trauer gedenken. Sie dürfen aber andere Menschen nicht zwingen, es ihnen an einem solchen Tag gleich tun zu müssen“, sagt Assunta Tammelleo, Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit München.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts macht es möglich
 

Warum darf an einem „Stillen Tag“, an dem Tanzen und Feiern eigentlich verboten ist, trotzdem mit dem bfg München getanzt und gefeiert werden? Das ist einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 zu verdanken. Die Richter*innen in Karlsruhe hatten entschieden, dass Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit nicht vereinbar ist.

Das Gericht hatte festgestellt, dass „(…) Bevölkerungsteilen anderer kultureller und weltanschaulich-religiöser Prägung durch die Auswahl des Feiertages und seinen Schutz insofern keine unzumutbaren Belastungen auferlegt werden (dürfen), als niemand gezwungen werden darf, diesen Tag entsprechend einer bestimmten religiösen Überlieferung oder auch nur im Sinne innerer Einkehr zu begehen.“ (BVerfG, v. 27.10.2016 1 BvR 458/10 RDNr. 66)

Erste Heidenspaß-Party im Oberangertheater 2017

Weltanschauliche Ansprache
 

Auf den Veranstaltungen muss der bfg München regelmäßig erläutern, was seine Anliegen sind. Denn laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts darf es nicht nur ums Tanzen und Feiern als Ausdruck der Weltanschauung des bfg München gehen, sondern die Organisation muss auch ihre Weltanschauung und ihren Einsatz für Bürgerrechte und Demokratie erläutern. Nur dann darf auch gefeiert und getanzt werden.

„Alle Menschen sind herzlich eingeladen, an den sog. stillen Tagen zu unseren Partys zu kommen. Und mit ‚alle‘ meinen wir alle! Nicht nur Ungläubige sind willkommen, sondern auch Gläubige, Andersdenkende, Zweifelnde jeden Alters, jeden Geschlechts, jeder sexuellen Orientierung, jeder Herkunft“, so die Vorsitzende des bfg München.

Für andere gesetzliche Feiertage

Eines ist Assunta Tammelleo wichtig zu betonen, weil der Vorwurf immer wieder erhoben wird: „Nein, wir wollen keine gesetzlichen Feiertage abschaffen, aber wir können uns eine Umbenennung von Feiertagen in einem stetig säkularer werdenden Land gut vorstellen. Und wir plädieren zudem für andere gesetzliche Feiertage, z.B. Internationaler Frauentag am 8. März, Tag der Befreiung am 8. Mai oder Tag der Menschenrechte am 10. Dezember.“