Obwohl die Kunstfreiheit laut Art. 5 Abs. 3 GG ein Grundrecht ist, müssen auch hierzulande Karikaturistinnen und andere Kunstschaffende den sog. Blasphemie-Paragrafen, § 166 StGb („Beschimpfung“ von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften), fürchten. Die Forderung nach Abschaffung des § 166 unterstützen wir seit 2008 mit der alle paar Jahre stattfindenden Ausschreibung des Kunstpreises „Der Freche Mario“, der alle Künstlerinnen ermutigen möchte, sich mit den sog. ewig währenden religiösen Wahrheiten und Autoritäten zu befassen. Er zeichnet Kunstwerke aus, die sich mit Glauben und Religion, Kirche und Klerus auseinandersetzen und ist mit mindestens 3.000 Euro dotiert.
Jedes Jahr findet auf Initiative des Bundes für Geistesfreiheit München am 7. Januar, dem Jahrestag des Terroranschlags auf die Redaktion der Satirezeitschrift Charlie Hebdo, eine Veranstaltung im Münchner Rationaltheater statt. Damit möchten wir der Opfer des Attentats vom 7. Januar 2015 gedenken, bei dem neun Mitarbeiter*innen der Zeitschrift und ein Personenschützer ermordet wurden.