Bund für Geistesfreiheit München fordert Ende der historischen Staatsleistungen an Kirchen

Kundgebung vor dem Erzbischöflichen Palais in München im Jahr 2021

Die beiden großen Kirchen haben in Deutschland von 1949 bis 2024 über 21 Milliarden Euro an sogenannten historischen Staatsleistungen erhalten, in Bayern sind es ca. 4,4 Milliarden Euro. 2024 zahlte der Freistaat an die katholische und evangelische Kirche ca. 106 Millionen Euro, für ganz Deutschland beliefen sich die Zuwendungen auf knapp 618 Millionen. Das belegen die Recherchen der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union.

Bei den historischen Staatsleistungen geht es nicht um Zahlungen des Staates, die z.B. für den Betrieb von Kindergärten, Krankenhäusern, Pflege- und Seniorenheimen an Caritas oder Diakonie geleistet werden, sie sind auch nicht zu verwechseln mit der Kirchensteuer, sondern die Kirchen bekommen das Geld noch immer quasi als „Entschädigung“ aufgrund der Säkularisation Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Staatsleistungen stehen den Kirchen ohne Zweckbindung zur freien Verfügung.

So verwendet beispielsweise die katholische Kirche in Bayern einen Großteil der Gelder für das Personal der bayerischen Erzdiözesen – einschließlich der Jahresrenten für Erzbischöfe und Bischöfe – für die Besoldung der Seelsorgegeistlichen sowie für Pensionen.

Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) spricht sich für eine sofortige und entschädigungslose Abschaffung der Staatsleistungen aus. Selbst wenn man der Auffassung ist, dass es sich bei den Staatsleistungen um Entschädigungszahlungen aufgrund von Säkularisierungsprozessen handelt – nach über 200 Jahren sind diese Verpflichtungen längst und um ein Mehrfaches abgegolten.