Trotz Musik- und Tanzverbots in Bayern wird der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) an den sog. „Stillen Tagen“, Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag, wieder in zahlreichen Münchner Clubs und Bars feiern – trotz Musik- und Tanzverbots in Bayern. Das ist einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu verdanken.
Radio LORA München hat darüber am 8. April 2025 mit Assunta Tammelleo, Vorsitzende des bfg München, gesprochen.