Humanistische Union beklagt Aushöhlung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung

Die Bürgerrechtsvereinigung Humanistische Union (HU) kritisiert das Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG). Mit den Stimmen der Großen Koalition hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag, 7. November 2019 das Digitale-Versorgungs-Gesetz durchgewunken. Die Bundesregierung will damit die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorantreiben. Die HU sieht in dem Vorhaben einen weiteren Schritt zur Aushöhlung von PatientInnenrechten.

Die Digitalisierung vieler gesellschaftlicher Bereiche schreitet voran. Das berge Chancen, aber auch große Risiken, indem der Datenschutz Schritt für Schritt ausgehöhlt werde, so die HU. Die Organisation warnt vor Datenmissbrauch, der in einer datengetriebenen Ökonomie zu Diskriminierung und Manipulation führen könne. Jetzt sei das Gesundheitswesen dran: Verschiedene Gesetze – wie der Gesetzentwurf zur Errichtung eines Implantateregisters in Deutschland und ganz aktuell auch die Verabschiedung des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) Anfang November, das u.a. 

  • die Einrichtung eines Forschungszentrums plant, in dem Gesundheitsdaten ohne Einwilligung der Patienten  gesammelt werden sollen, damit sowohl öffentliche als auch private Einrichtungen über Forschungsdaten verfügten.
  • das Verschreiben von Gesundheits-Apps vorsehe, die von den Kassen finanziert werden und
  • die elektronische Video-Sprechstunde ermögliche.

„All das bereitet den Weg zum gläsernen Patienten. Denn trotz aller verbaler Beteuerungen in Datenschutzerklärungen und von Politikerinnen und Politikern, wonach ‚Datenschutz uns wichtig ist‘, findet Schritt für Schritt ein Abbau des Datenschutzes statt“, sagt Christiane Bodammer, Mitglied des Bundesvorstands der Humanistischen Union mit dem Schwerpunkt Datenschutz.

MdB Dr. Kühne, CDU/CSU, hob in der Debatte im Bundestag hervor: “ Datenschutz darf nicht im Wege stehen“. „So wird das in der DSGVO vorgesehene Einwilligungsrecht mit diesem Gesetz gerade ausgehebelt, und eine Widerspruchsmöglichkeit der Versicherten ist nicht vorgesehen“, widerspricht Bodammer. Der Bundesdatenschutzbeauftragte sieht in seiner Stellungnahme entsprechend auch Nachbesserungsbedarf, dem sich die Humanistische Union anschließt. „Wir dürfen es nicht zulassen, dass ökonomische Aspekte der Datenverwertung zu Treibern von Gesetzen im Gesundheitsbereich werden. Das führt dazu, dass Datenschutzrechte reduziert werden und damit das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ad absurdum geführt wird.“