SPD: Misslungenes bayerisches Polizeiaufgabengesetz wird auch in neuer Verpackung nicht schöner

SPD-Fraktionsvorsitzender Arnold: Begriff der drohenden Gefahr ist zu streichen – Klagen beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof und beim Bundesverfassungsgericht zu Recht eingereicht. Auch der Bund für Geistesfreiheit München und Bayern haben Klage eingereicht.

Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Horst Arnold lehnt den am 2. Dezember vorgestellten geänderten Entwurf für ein Polizeiaufgabengesetz (PAG) ab. „Der Begriff der ‚drohenden Gefahr‘ ist aus unserer Sicht gänzlich aus dem Gesetz zu streichen: Ein verfehlter Begriff wie der der ‚drohenden Gefahr‘, der das rechtsstaatliche Gefüge des deutschen Sicherheitsrechts ohne Not zu Lasten der Freiheitsrechte verschiebt, wird auch dadurch nicht besser, dass man ihn einfach neu definiert. Was misslungen ist, wird auch in einer neuen Verpackung nicht schöner! Wenn schon CSU und Freie Wähler Probleme bei der Definition des Begriffs haben, wie soll das eine tragfähige rechtsstaatliche Grundlage für die Gefahrenabwehr für Terrorismus und Schwerkriminalität sein?“

Die SPD-Landtagsfraktion sieht sich im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in ihrer Ablehnung des Sicherheitskonzeptes der Staatsregierung und in ihren Verfassungsklagen vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof und vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das neue PAG bestätigt.

Die Einführung des Richtervorbehalts bei der erweiterten DNA-Analyse bleibe Augenwischerei, so Arnold. Nach wie vor liefere die Staatsregierung keine Antwort auf die Frage, warum die umfangreiche Nutzung von DNA-Daten, deren Gewinnung im Labor längere Zeit (Tage) in Anspruch nehme und mit erheblichen Grundrechtseingriffen verbunden sei, zur Abwehr von Gefahren, also in Entscheidungssituationen, in denen es schnell gehen müsse, irgendeinen Nutzen bringen könne. „Bis solche Informationen vorliegen, ist die Gefahr regelmäßig schon anderweitig beseitigt oder schlicht eingetreten“, erklärt Arnold.

Insgesamt zeige der geänderte Entwurf des Polizeiaufgabengesetzes, dass CSU und Freie Wähler nicht bereit seien, die in den Jahren 2017/2018 gegen den Rat vieler Experten einseitig durchgesetzte Reform des Bayerischen Polizeirechts, mit der man weit über das auch von der SPD verfolgte Ziel einer modernen Bayerischen Polizei hinausgeschossen sei, wieder auf ein rechtsstaatlich vertretbares Maß zurückzustutzen, stellt der SPD-Fraktionsvorsitzende fest.