Presseberichterstattung zur Klage gegen den Kreuzerlass im Rahmen des Kruzifixurteils vom 8. Juli 2025

Karikatur von Jacques Tilly - Copyright Giordano-Bruno-Stiftung

Ein Kruzifix im Eingangsbereich eines staatlichen Gymnasiums hat die Glaubensfreiheit von zwei Schülerinnen verletzt. Die Weigerung der Schule, das Kruzifix zu Schulzeiten der Klägerinnen zu entfernen, war daher rechtswidrig. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit Urteil vom 8. Juli 2025 festgestellt.
Im Zuge dessen wurde auch über die Kreuzklage des Bundes für Geistesfreiheit München und Bayern berichtet.

Der Bund für Geistesfreiheit hat gegen den Kreuzerlass Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt, nachdem das Bundesverwaltungsgericht am 14. Dezember 2023 die Klage zurückgewiesen hatte.

Bayerischer Rundfunk am 10. Juli 2025: https://www.br.de/nachrichten/bayern/erfolgreiche-kruzifix-klage-was-wird-aus-soeders-kreuzerlass,UqXC0cF

Spiegel am 10. Juli 2025: https://www.spiegel.de/panorama/bildung/muenchen-schuelerinnen-in-bayern-klagen-erfolgreich-gegen-grosses-kruzifix-in-gymnasium-a-91996855-976e-449d-bef8-38fe226df40b

Abendzeitung am 9. Juli 2025: https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/gehoert-das-kreuz-an-bayerns-schulen-darueber-hat-jetzt-ein-gericht-entschieden-art-1067767