Seit 27. September 2025 ist das neues Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz in Kraft. In dem Bundesland gibt es seitdem keinen Friedhofszwang mehr, die Angehörigen können die Urne zu Hause aufbewahren, die Asche im eigenen Garten vergraben oder sie dort verstreuen. Auch Flussbestattungen sind möglich, ebenso eine Tuchbestattung aus nicht-religiösen Gründen. Die verstorbene Person muss all das aber zu Lebzeiten verfügt haben.
In einer Durchführungsverordnung vom 20. Januar 2026 hat der rheinland-pfälzische Ministerrat die unterschiedlichen Bestattungsformen dann weiter konkretisiert. Darin heißt es in § 2 Abs. 3: „Unter einer würdevollen Weiterverarbeitung der Asche (…) sind die Weiterverarbeitung von Ascheteilen zu künstlich hergestellten Edelsteinen oder anderen Schmucksteinen sowie die Schaffung von würdevollen Erinnerungsstücken wie Schmuckstücken, Keramiken oder Gemälden zu verstehen.“ Nach Angaben des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit sei es auch erlaubt, Asche auf eine Vinyl-Schallplatte zu pressen, meldete der SWR.
„Dass die Menschen in Rheinland-Pfalz wählen können, welche Bestattungsform sie für sich wünschen, ist ein großer Fortschritt. Es gibt heutzutage keine vernünftige Begründung mehr dafür, warum staatliche Behörden einer Person vorschreiben, wie sie bestattet werden möchte. Das neue Gesetz in Rheinland-Pfalz schränkt niemanden ein. Wer weiterhin traditionell beerdigt werden möchte, kann das tun, wer nicht, dem stehen nun eine Reihe von Alternativen zur Verfügung,“ stellt Erwin Schmid, Vorsitzender des Bundes für Geistesfreiheit Regensburg fest..
Friedhofszwang und Bestattungspflicht in Bayern
In Bayern gilt laut Bestattungsgesetz nach wie vor Friedhofszwang und Bestattungspflicht. Urnen dürfen nicht zu Hause aufbewahrt, die Asche nicht im Garten verstreut werden. Flussbestattungen in Bayern gibt es nicht, ermöglicht werden allerdings Urnenbestattungen auf hoher See, also in Nord- und Ostsee. Zumindest ist eine Tuchbestattung nicht nur aus religiösen Gründen möglich, sondern auch aus weltanschaulichen. Die bayerische Staatsregierung begründet ihr Festhalten an den traditionellen, christlichen Bestattungsformen mit der Verpflichtung die Würde der verstorbenen Person zu schützen. Nicht viel anders sieht das die katholische Kirche.
„Mit dem Schutz der Würde der verstorbenen Person hat das nur wenig zu tun, sondern vielmehr mit Bevormundung der Menschen über den Tod hinaus. Dem Freistaat stünde es gut zu Gesicht, neue Bestattungsformen wie in Rheinland-Pfalz zu zu beschließen und zusätzlich noch weitere Bestattungsformen zu ermöglichen, wie z.B. Reerdigung wie in Schleswig-Holstein oder das Verstreuen der Asche in den Bergen wie in der Schweiz,“ sagt Assunta Tammelleo, Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit München.
Am Sonntag, 15. Februar, findet von 10 – 12 Uhr auf Einladung des bfg Regensburg die Freigeistige Matinee „Bestattungsgesetz neu regeln? Vorbild Rheinland-Pfalz?“ im bfg Zentrum (Hemauerstr. 15, 93047 Regensburg) statt.