Über 80 Organisationen aus verschiedenen Ländern, darunter auch der bfg München, unterstützen den Weltweiten Tag der Genitalen Selbstbestimmung (WWDOGA). Das „Kölner Urteil“ jährt sich heuer am 7. Mai zum 14. mal.
Mit dem „Kölner Urteil“ wurde 2012 eine nicht notwendige medizinische Beschneidung eines vierjährigen Jungen als Straftat gewertet. Nach einer emotionalen Debatte, in die auch der deutsche Ethikrat involviert war, wurde noch im gleichen Jahr durch den deutschen Bundestag das Gesetz zur Beschneidung des männlichen Kindes (§1631d BGB) erlassen. Das Gesetz revidierte das Urteil und erlaubt grundsätzlich, männliche Kinder ohne medizinischen Grund zu beschneiden und räumt „Religionsgesellschaften“ ein Sonderrecht ein. Am 9. Mai wurde auf dem Kölner Roncalliplatz daran erinnert und der Verstoß gegen das Recht auf körperlicher Unversehrtheit männlicher Kinder kritisiert. Ein ausführlicher Bericht findet sich auf dem Portal des hpd: „Die Welt verändert sich, wenn ihr euch Gehör verschafft“.