Bürger- und Menschenrechte

Die Verteidigung der Bürger- und Menschenrechte liegt dem Bund für Geistesfreiheit München besonders am Herzen. Einen Überblick über unsere Aktivitäten in diesem Bereich findet ihr hier.

Klage gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz

Mit der Verschärfung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) 2017/2018 hat die bayerische Staatsregierung rechtsstaatliche Grenzen massiv überschritten. Mit der eher schwammigen Begründung, eine „drohende Gefahr“ abwenden zu müssen, steht der Polizei im Freistaat eine enorme Bandbreite an Ermittlungs- und Überwachungsmaßnahmen zur Verfügung. Bürgerrechtler*innen sagen, dass es eine Ausweitung der Polizeigewalt in dieser Größenordnung in Deutschland noch nie gegeben hat. Der Bund für Geistesfreiheit München und der Bund für Geistesfreiheit Bayern hatten deswegen am 25. August 2018 eine Popularklage gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz eingereicht.
Am 14. Juni 2023 hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof über die Klage  entschieden. Das Gericht hat die Klage abgewiesen, es hält die Präventivhaft für verfassungskonform und die Kritik an dem Rechtsbegriff „drohende Gefahr“ für nicht ausreichend begründet.

"My Body – My Choice!" - Wir fordern die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs

Der Bund für Geistesfreiheit München unterstützt die Forderung, §218 StGB  abzuschaffen. Das Strafgesetzbuch ist nicht der richtige Ort, um Schwangerschaftsabbrüche zu regeln. Ein Schwangerschaftsabbruch ist kein Verbrechen, deswegen verstößt §218 gegen das Menschenrecht von Frauen auf körperliche Selbstbestimmung. Gegen die vermehrt auftretenden Aktivitäten radikaler Abtreibungsgegner*innen gehen wir auf die Straße.

Frieden und Abrüstung

Krieg, Produktion von Massenvernichtungsmitteln und Waffenhandel sind Ausdruck inhumaner und irrationaler Verhaltensweisen. Dauerhafter Frieden, Solidarität und Gerechtigkeit sind dagegen zentrale Ziele des Bundes für Geistesfreiheit München.

Sterbehilfe nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2020

Der Bund für Geistesfreiheit München hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 begrüßt. Die Richter*innen in Karlsruhe hatten das strafrechtliche Verbot der Sterbehilfe gekippt und stellten fest, dass „das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen“. Seitdem steht jedem – nicht nur kranken oder alten Menschen – das Recht zu, zu jeder Zeit, aus dem Leben zu scheiden. Und: Jeder Sterbewillige hat hierbei die Freiheit, sich ärztliche Hilfe zu suchen.
Das Bundesverfassungsgericht stellte es dem Gesetzgeber zudem frei, die Sterbehilfe in ein neues Gesetz zu fassen.

„Alternative” Heilmethoden, Esoterik, Verschwörungstheorien

Von Homöopathie und anderen „alternativen” Heilmethoden halten wir nichts und machen dazu gelegentlich Veranstaltungen, z.B. „Wer heilt, hat recht?“. Den Film zum Vortrag von Prof. Dr. Edzard Ernst in der Seidlvilla findet ihr auf youtube.
Oder wir zeigen im Werkstattkino den Film „Die Mondverschwörung“, ein Film voll mit bizarrer Esoterik und irren Verschwörungstheorien.

Kunstaktionen am „Ehrenmal” des Nazikriegsverbrechers Alfred Jodl

Am 09. Oktober 2018 stand der Münchner Aktionskünstler Wolfram Kastner wegen seiner Kunstaktionen am „Ehrenmal“ des Kriegsverbrechers Alfred Jodl erneut vor Gericht. Der Grabnutzungsberechtigte, ein Neffe der Witwe Alfred Jodls, forderte 4.088,34 EUR Putz- und Reinigungskosten vor Gericht ein. Kastner hatte seit 2015 mit mehreren ästhetischen Interventionen gegen das 1953 rechtswidrig errichtete Kenotaph auf der Fraueninsel im Chiemsee protestiert.
Seit 1953 befindet sich der Gedenkstein Jodls auf der Fraueninsel. Auf dem großen Steinkreuz eingemeißelt sind neben Jodls Namen und dem Geburts- und Sterbedatum ein Eisernes Kreuz wegen seiner „militärischen Verdienste“ sowie sein militärischer Rang. Dass Jodl Schuld an der Ermordung hunderttausender Menschen trägt, dass er als Chef des Wehrmachtführungsstabs im Oberkommando der Wehrmacht einer der engsten Berater Hitlers war und dass er 1946 als einer der 24 angeklagten Hauptkriegsverbrecher in den Nürnberger Prozessen zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde, ist auf dem Stein nicht zu lesen.
Trotzdem wurde Wolfram Kastner verurteilt, die Putz- und Reinigungskosten zu erstatten- Der Bund für Geistesfreiheit München unterstützte ihn bei den Verfahrenskosten.

"Judensau"-Plastiken an christlichen Kirchen

Der Bund für Geistesfreiheit München fordert die Entfernung der „Judensau”-Skulpturen. In Deutschland gibt es noch immer mindestens 25 solcher Schmähskulpturen an christlichen Kirchen – in Bayern z.B. an Kirchen in Bayreuth, Regensburg oder Nürnberg.

Sexueller Missbrauch, psychische und physische Gewalt in den Kirchen

Dass die Kirchen nicht in der Lage sind, Missbrauch in ihren Reihen aufzuklären, das wurde deutlich auf der Pressekonferenz der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl am 20. Januar 2022. An diesem Tag präsentierten die Anwält*innen der Kanzlei das Gutachten zum sexuellem Missbrauch in der Erzdiözese München und Freising. Einer der Anwälte nannte das Gutachten zurecht eine „Bilanz des Schreckens“. Wir versuchen das Thema mit Veranstaltungen, Filmvorführungen und Pressemitteilungen immer wieder in die Öffentlichkeit zu bringen.

Weg mit dem Kirchlichen Arbeitsrecht!“

Spätestens seit der TV-Dokumentation „Wie Gott uns schuf”, in der sich Anfang des Jahres 2023 in der ARD zur besten Sendezeit 125 Beschäftigte als queer outeten, ist das kirchliche Arbeitsrecht, der sog. „Dritte Weg“ enorm unter Druck. Wir kritisieren, dass es nicht sein kann, von einer Krankenpflegerin zu verlangen, Christin sein zu müssen, um in einem kirchlichen Krankenhaus arbeiten zu dürfen. Es kann auch nicht sein, dass sich vor allem die Caritas noch immer schwer damit tut, Wiederverheiratete oder Menschen, die lesbisch, schwul, bisexuell, transgender, intergeschlechtlich oder nicht-binär sind, zu beschäftigen, oder dass Mitarbeiter*innen bei der Caritas und der Diakonie keine Betriebsräte gründen, keine Tarifverträge abschließen sowie nicht streiken dürfen.

Der Bund für Geistesfreiheit München fordert, das Streik- und Gewerkschaftsverbot endlich abzuschaffen.

Umbenennung von Straßennamen von Nationalsozialisten, Antisemiten, Rassisten und Kolonialverbrechern beschleunigen

Im Jahr 2015 hat der Münchner Stadtrat eine Untersuchung aller knapp 6.800 Straßennamen in Auftrag gegeben. Im November 2019 berichteten zahlreiche Medien darüber, dass dem Ältestenrat des Stadtrats in nicht-öffentlicher Sitzung eine von Historiker*innen über vier Jahre erstellte Liste mit 370 sog. problematischen Straßennamen vorgelegt wurde, vor allem mit mutmaßlichen Nationalsozialisten, Demokratiefeinden, Antisemiten, Rassisten und Kolonialverbrechern.
Seit November 2019 befasste sich dann die Expert*innenkommission „Historisch belastete Straßennamen“ mit der Sache. Im September 2021 wurde schließlich eine Liste von „Straßennamen mit erhöhtem Diskussionsbedarf“ veröffentlicht.  Auf dieser sog. Shortlist sind ca. 45 Münchner Straßen, die nach Ansicht der Historiker*innen für eine Umbenennung in Frage kämen . Jetzt ist die Politik bzw. der Stadtrat am Zug.
Bei weiteren 327 Straßen (Longlist) regten die städtischen Expert*innen an, die Namensgeber auf Zusatzschildern zu kommentieren. Welche Namen sich auf dieser Liste befinden, ist noch immer nicht öffentlich.