
Urteil: Kruzifix im Eingangsbereich eines bayerischen Gymnasiums hat die Glaubensfreiheit von Schülerinnen verletzt
Die Weigerung der Schule, das Kruzifix zu Schulzeiten der Klägerinnen zu entfernen, war rechtswidrig, sagt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 8. Juli 2025.