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„Nürnberg will tanzen“ – Gericht weist Klage ab

Das Verwaltungsgericht in Ansbach hat die Klage des Bundes für Geistesfreiheit München gegen das Verbot der Veranstaltungsreihe „Nürnberg will Tanzen“ zurückgewiesen. Über die Verhandlung haben sich die Vorsitzende Assunta Tammelleo und Rechtsanwalt Mathes Breuer geäußert.

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Presseberichterstattung vom Verhandlungstag: „Nürnberg will tanzen“

Der Bund für Geistesfreiheit München hatte unter dem Motto „Nürnberg will tanzen“ eine Veranstaltungsreihe an Gründonnerstag/Karfreitag 2024 mit 14 Clubs in Nürnberg organisiert. Diese wurde vom Nürnberger Ordnungsamt nicht genehmigt. Am 5. März 2025 fand die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Ansbach statt. Die Presse hat darüber berichtet.

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