
Presseberichterstattung: Gegen Tanzverbot und Stille Tage Ostern 2025
Trotz Musik- und Tanzverbots in Bayern wird der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) an den sog. „Stillen Tagen“ – Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag 2025

Trotz Musik- und Tanzverbots in Bayern wird der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) an den sog. „Stillen Tagen“ – Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag 2025

Assunta Tammelleo, Vorsitzende des bfg München über Tanzverbote, Stille Tage und Heidenspaß-Partys

Am 21. März 2025 tagte der Ältestenrat der Stadt München. Das Thema Straßennamen war in der Sitzung auf der Tagesordnung.

Am Tag, an dem die Christen des Kreuzestodes Jesu gedenken, sind unter anderem öffentliche Tanzveranstaltungen untersagt. Soll das so bleiben?

Das Verwaltungsgericht in Ansbach hat die Klage des Bundes für Geistesfreiheit München gegen das Verbot seiner Veranstaltungsreihe zurückgewiesen, wie die Nachrichtenagentur dpa am 6. März 2025 meldete.

Der Bund für Geistesfreiheit München hatte unter dem Motto „Nürnberg will tanzen“ eine Veranstaltungsreihe an Gründonnerstag/Karfreitag 2024 mit 14 Clubs in Nürnberg organisiert. Diese wurde vom Nürnberger Ordnungsamt nicht genehmigt. Am 5. März 2025 fand die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Ansbach statt. Die Presse hat darüber berichtet.

Der Bund für Geistesfreiheit München hat sich der Klage von über 200 Kläger*innen angeschlossen.

Der Bund für Geistesfreiheit München fordert die Straßennamen der Kardinäle Faulhaber, Wendl und Döpfner zu streichen.

An den sog. Stillen Tagen im November 2024 – Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag – veranstaltet der Bund für Geistesfreiheit München 19 Partys und und Feiern.