
Soll Karfreitag ein stiller Feiertag bleiben? Pro und Contra in der Zeitschrift Publik-Forum
Am Tag, an dem die Christen des Kreuzestodes Jesu gedenken, sind unter anderem öffentliche Tanzveranstaltungen untersagt. Soll das so bleiben?

Am Tag, an dem die Christen des Kreuzestodes Jesu gedenken, sind unter anderem öffentliche Tanzveranstaltungen untersagt. Soll das so bleiben?

Das Verwaltungsgericht in Ansbach hat die Klage des Bundes für Geistesfreiheit München gegen das Verbot seiner Veranstaltungsreihe zurückgewiesen, wie die Nachrichtenagentur dpa am 6. März 2025 meldete.

Der Bund für Geistesfreiheit München hatte unter dem Motto „Nürnberg will tanzen“ eine Veranstaltungsreihe an Gründonnerstag/Karfreitag 2024 mit 14 Clubs in Nürnberg organisiert. Diese wurde vom Nürnberger Ordnungsamt nicht genehmigt. Am 5. März 2025 fand die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Ansbach statt. Die Presse hat darüber berichtet.

Der Bund für Geistesfreiheit München hat sich der Klage von über 200 Kläger*innen angeschlossen.

Der Bund für Geistesfreiheit München fordert die Straßennamen der Kardinäle Faulhaber, Wendl und Döpfner zu streichen.

An den sog. Stillen Tagen im November 2024 – Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag – veranstaltet der Bund für Geistesfreiheit München 19 Partys und und Feiern.

Im Rahmen der Sendung „STATIONEN: Wie christlich ist Bayern noch?“ am 17. Juli um 19 Uhr im Bayerischen Fernsehen war auch ein Beitrag über Assunta Tammelleo und den Bund für Geistesfreiheit München (bfg) zu sehen.

Zwischen der Ampelkoalition und den Länderregierungen ist ein Streit über die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen entbrannt. Münchner Merkur und Oberbayerisches Volksblatt erwähnten dabei

Am 11. Juni 2024 fand anlässlich des 100jährigen Bestehens des bayerischen Konkordats ein Festakt in der Katholischen Akademie in der Münchner Mandlstraße statt. Aus Sicht