Der Bund für Geistesfreiheit Bayern K.d.ö.R. ist eine Weltanschauungsgemeinschaft in der Tradition der europäischen Aufklärung. Er vertritt die Interessen und Rechte von Konfessionslosen. Das Selbstverständnis seiner Mitglieder beruht auf der Lebensauffassung des weltlichen Humanismus.

I. Die humanistischen Grundsätze

1.
Der weltliche Humanismus ist eine demokratische, nicht-religiöse, ethische Lebensauffassung. Danach haben alle Menschen das Recht und die Verantwortung, ihr Leben selbst zu bestimmen.

2.
Ausgehend von der humanistischen Lebensauffassung fördern Humanistinnen und Humanisten den konstruktiven und friedlichen Austausch von Ideen. Sie lehnen jeden Dogmatismus ab und vertreten keine absoluten Wahrheiten.

3.
Die Wissenschaften sind für den Humanismus ein unverzichtbares Hilfsmittel. Sie beruhen auf menschlichen Erfahrungen, auf der Überprüfbarkeit ihrer Aussagen und auf der kritischen Beurteilung ihrer praktischen Konsequenzen. Wissenschaft wird nicht wertfrei und ohne Eigeninteresse benutzt. Daher müssen die Forschung und die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse an ethische Kriterien geknüpft werden.

4.
Humanist(inn)en erleben die Welt in ihrer Vielfalt und Widersprüchlichkeit. Sie gehen davon aus, dass weder in der Natur noch in der Ferne des Kosmos eine "göttliche" Kraft das menschliche Sein bestimmt.

5.
Menschen sind Teil der Natur und der ökologischen Entwicklung. Nach humanistischer Auffassung müssen die Menschen Verantwortung für die Erhaltung der Arten und für die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen übernehmen, die z.B. durch die Bevölkerungsexplosion bedroht sind.

6.
Die Menschen haben die Freiheit, zwischen verschiedenen Lebensauffassungen zu wählen. Humanismus setzt die Fähigkeit zu selbstbestimmter ethischer Entscheidung voraus. Selbstbestimmung bedeutet die Entfaltung persönlicher Freiheit in sozialer Verantwortung. Zur Selbstbestimmung gehört ebenso das Bewusstsein der Grenzen menschlicher Erkenntnis.

7.
Selbstverantwortung und Solidarität der Menschen untereinander machen die Verwirklichung der Menschenrechte zu einem Schwerpunkt humanistischer Praxis.

8.
Humanist(inn)en tragen dazu bei, die Vielfalt der menschlichen Lebensformen als Bereicherung zu erfahren. Deshalb wenden sie sich gegen jede Diskriminierung auf Grund von ethnischer Abstammung, Geschlechtszugehörigkeit, nationaler oder sozialer Herkunft sowie auf Grund religiösweltanschaulicher Bindungen oder homosexueller Orientierung. Diese Vielfalt und die Toleranz ist Ausdruck von Freiheit in einer Gesellschaft.

9.
Krieg, Produktion von Massenvernichtungsmitteln und Waffenhandel sind Ausdruck inhumaner und irrationaler Verhaltensweisen. Dauerhafter Frieden, Solidarität und Gerechtigkeit sind dagegen zentrale Ziele des Humanismus. Eine ideologischreligiöse Hilfestellung für Armeen, etwa durch Militärseelsorge, steht im Widerspruch zu humanistischen Ideen. Der bfg bekennt sich zum Ziel der Gewaltlosigkeit, er erkennt aber auch das Recht auf Notwehr und Nothilfe an.

10.
Die humanistische Lebensauffassung begründet die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Emanzipation von Frauen und Männern in allen
Lebensbereichen. Die fortdauernde Herrschaft der Männer über die Frauen lässt sich mit der humanistischen Weltanschauung nicht verbinden und wird aktiv zurückgedrängt.

11.
Humanist(inn)en setzen sich bewusst mit dem Sinn des individuellen Lebens auseinander und fordern einen menschenwürdigen Umgang mit Alter, Krankheit und Behinderung. Eine Verklärung von menschlichem Leid als sinnstiftend lehnen sie ab.

12.
Sterben und Tod sind Teilaspekte des Lebens, die weder zu verdrängen noch zu idealisieren sind. Wir treten ein für das Selbstbestimmungsrecht des Individuums auch in der letzten Lebensphase, was das Recht auf den eigenen Tod und speziell auf einen ärztlich assistierten Suizid einschließt

13.
Die Bereitschaft zur Verständigung ist die Grundlage, das Miteinander auf der Erde zu garantieren. Humanistische Lebensauffassung ist gekennzeichnet von Toleranz gegenüber allen Menschen, anderen Denk- und Lebensauffassungen und zu Religionen. Toleranz trifft ihrerseits auf Grenzen, wenn Menschenrechte verletzt bzw. wenn Positionen der Intoleranz vertreten werden.

14.
Humanistische Vereinigungen arbeiten international an der Verwirklichung der Menschenrechte. Ihre Vorstellung eines Zusammenlebens auf unserem Planeten liegt in menschenwürdigen Lebensverhältnissen, demokratischen Freiheiten und in der uneingeschränkten Selbstbestimmung für alle Menschen.

II. Trennung von Staat und Kirche

In den Menschenrechten ist die Gleichberechtigung aller Religionen und Weltanschauungen verankert. Auch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet den Staat - trotz des Hinweises auf die "Verantwortung vor Gott" in der Präambel - zu religiös-weltanschaulicher Neutralität. Es schließt theoretisch die Privilegierung bestimmter Bekenntnisse aus.
Die gesellschaftliche Wirklichkeit sieht anders aus. Durch die Übernahme von Ausnahmeklauseln aus vordemokratischen Zeiten in die Verfassung und Sondervereinbarungen mit dem Staat haben sich die Kirchen in Deutschland Privilegien gesichert, die weltweit einmalig sind. Daher tritt der Bund für Geistesfreiheit für folgende Forderungen zur Verwirklichung einer echten Trennung von Staat und Kirche ein:

1.
Abschaffung des Status der "Körperschaft des öffentlichen Rechts" für alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften; für sie hat, wie für alle anderen Vereinigungen auch, das Vereinsrecht zu gelten.

2.
Abschaffung des staatlichen Kirchensteuereinzugs.

3.
Kein Religionsunterricht an staatlichen Schulen; religiöse Unterweisung ist Sache der Glaubensgemeinschaften.

4.
Die Priester- und Theologenausbildung ist nicht Sache des Staates; daher sind die theologischen Fakultäten der Universitäten in kircheneigene und kirchlich finanzierte Ausbildungsstätten umzuwandeln.

5.
Alle Staatsleistungen an die Kirchen (z.B. aufgrund der Säkularisierung in früheren Jahrhunderten) sind einzustellen. Durch die bisherigen Zahlungen des Staates ist die von der Verfassung vorgesehene Ablösung bereits geleistet.

6.
Die noch gültigen Konkordate und Staatskirchenverträge (z.B. das Hitler-Konkordat von 1933) sind zu kündigen, ihre Inhalte sind - soweit erforderlich - durch Gesetz oder Übergangsvereinbarung zu regeln.

7.
Sakrale Symbole haben in staatlichen Einrichtungen ebenso wenig zu suchen wie religiöse Kulthandlungen bei staatlichen Veranstaltungen.

8.
Die Seelsorge in Militär, Grenzschutz, Polizei und Justizvollzug ist keine staatliche, sondern eine Angelegenheit der jeweiligen Religionsgemeinschaft, die auch die Finanzierung zu übernehmen hat.

9.
Bildung, Krankenpflege und soziale Versorgung sind öffentliche Aufgaben. Die öffentliche Hand muss daher eine ausreichende Zahl von weltanschaulich neutralen Einrichtungen betreiben. Staatliche Zuschüsse an Einrichtungen freier Träger sind von der Gewährleistung der Grundrechte für alle Beteiligten abhängig zu machen. Auch bei kirchlichen Trägern muss das allgemeine Arbeits- und Sozialrecht gelten.

10.
Das Darstellungsrecht der Kirchen in den öffentlichen Medien ist dem anderer gesellschaftlicher Gruppen gleichzustellen.

11.
Steuerfreiheit und gebührenrechtliche Privilegien der Religionsgemeinschaften sind abzuschaffen.

12.
Die Mitgliedschaft in Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften wird - unabhängig von früher vollzogenen religionsinternen Ritualen - durch eine persönliche Beitrittserklärung nach Erreichen der Religionsmündigkeit (Vollendung des 14. Lebensjahrs) erworben. Der Austritt erfolgt durch einfache schriftliche Erklärung gegenüber der betroffenen Organisation.

Diese Ziele sind umso begründeter, als über ein Drittel der Bevölkerung in Deutschland und über ein Viertel in Bayern konfessionslos ist und weite Teile der Kirchenmitglieder nur aus Gewohnheit (noch) in den Kirchen Mitglied bleiben, nicht aber aus Überzeugung. Angesichts der fortschreitenden Säkularisierung kann von Volkskirchen, die die Mehrheit der Bürger repräsentieren, nicht mehr gesprochen werden. Umso nötiger ist ein aktiver Verband, der die Interessen der Konfessionslosen vertritt.