Bayerisches Polizeiaufgabengesetz bleibt verfassungswidrig!

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Am 24. Februar 2021 haben CSU und Freie Wähler eine Reform des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) in erster Lesung in den Landtag eingebracht. Für die Kritiker*innen des Gesetzes bleibt das PAG trotz Novellierung verfassungswidrig. Das sagen David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, der Strafverteidiger Hartmut Wächtler sowie Laura Pöhler und Johannes König vom NOPag-Bündnis. Wir waren auf der Pressekonferenz des NOPag-Bündnis am 29. Januar 2021 mit dabei und einige Stimmen eingefangen.

Viele werden sich noch erinnern: Trotz großen gesellschaftlichen Widerstands wurden am 15. Mai 2018 rechtsstaatlich fragwürdige Änderungen im bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) im Landtag verabschiedet. Das PAG beschäftigt sich nicht mit Straftaten, die schon passiert sind, sondern es beschäftigt sich mit der Frage, könnte in Zukunft etwas passieren und was darf bzw. kann die Polizei präventiv tun.
Nun soll das PAG erneut novelliert und entschärft werden, so konnte man es in der Presse lesen. Die erste Lesung im Landtag fand am 24. Februar statt. 
Das Bündnis „noPAG – Nein zum Polizeiaufgabengesetz Bayern“ bleibt skeptisch und sagt, dass auch die erneute Novellierung den Bürgerrechten nicht gerecht werde und das Gesetz nach wie vor verfassungswidrig sei. Johannes König, einer der Pressesprecher des NO-PAG-Bündnisses und einer der zehn Klageführer, die gegen das PAG vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, schilderte am 29. Januar auf einer Pressekonferenz zunächst die Ereignisse seit 2018.

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