Veranstaltung: „Es ist ein Kreuz…“ - Tanzverbot - Kreuzerlass - Polizeiaufgabengesetz

v.l.n.r.: Frank Riegler v. bfg Bayern, Assunta Tammelleo v. bfg München und Anwalt Hubert Heinhold in Sachen Kreuzerlass im Bundesverwaltungsgericht
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Am Montag, 2. Juni 2025, findet um 19 Uhr in der Münchner Seidlvilla ein Vortrag von RA Hubert Heinhold mit Diskussion zu den drei großen juristischen Verfahren des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg mÜnchen) seit Anfang der 2000er Jahre statt.

Das sind a) das Verfahren zur Abschaffung des staatlichen Tanzverbots an Stillen Tagen in geschlossenen Räumen mit Ausschank, b) das Verfahren gegen das bestehende Polizeiaufgabengesetz und c) das Verfahren gegen den Kreuzerlass der Regierung Söder.

Referent ist der langjährige Begleiter des bfg mÜnchen, Bürgerrechtsanwalt Hubert Heinhold (i.R., ehemals Kanzlei Wächtler und Kollegen). Er wird als Jurist die Verfahren erklären, inhaltlich ergänzt von Assunta Tammelleo, langjährige Vorsitzende des bfg mÜnchen und Initiatorin der Verfahren.

Montag, 2. Juni, 19 Uhr, Seidlvilla, Nicolaiplatz 1b, 80802 München