Bundesverfassungsgericht schützt "Ehrenmal" des Nazikriegsverbrechers Alfred Jodl

Blutaktion am Gedenkreuz des Nazikriegsverbrechers Alfred Jodl
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde Wolfram Kastners wegen des "Ehrenmals" für den Nazikriegsverbrecher Alfred Jodl auf dem Friedhof der Fraueninsel im Chiemsee nicht zur Entscheidung angenommen. Wir haben darüber mit dem Aktionskünstler gesprochen. Der Bund für Geistesfreiheit München unterstützt Wolfram Kastner bei den Verfahrenskosten.

Seit 1953 befindet sich ein großes Gedenkkreuz Jodls auf dem Friedhof der Fraueninsel. Auf dem großen Steinkreuz eingemeißelt sind neben Jodls Namen und dem Geburts- und Sterbedatum ein Eisernes Kreuz wegen seiner sogenannten 'militärischen Verdienste' sowie sein militärischer Rang. Dass Jodl Schuld an der Ermordung hunderttausender Menschen trägt, dass er als Chef des Wehrmachtführungsstabs im Oberkommando der Wehrmacht einer der engsten Berater Hitlers war und dass er 1946 als einer der 24 angeklagten Hauptkriegsverbrecher in den Nürnberger Prozessen zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde, ist auf dem Stein nicht zu lesen. Sein Leichnam wurde verbrannt, die Asche in einen Seitenarm der Isar gestreut.

Jodl liegt also auf der Fraueninsel gar nicht begraben, sondern wird dort mit einem Gedenkkreuz geehrt. Das ist nur schwer erträglich, wenn man weiß, dass Jodl verantwortlich war für den Hungertod von 800.000 Zivilisten in Leningrad, für die Ermordung russischer Soldaten, für die Ermordung von Bewohnern griechischer Dörfer und für die Operation „Nordlicht“ in Norwegen, bei der Tausende Zivilpersonen verschleppt und getötet wurden. Wolfram Kastner hat seit 2015 mit ästhetischen Interventionen vor Ort immer wieder protestiert, wurde vor Gericht zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt und ist deshalb vor das Bundesverfassungsgericht gegangen. Die Richter in Karlsruhe wiesen die Beschwerde nun ab. Mit welcher Begründung das geschah, hören wir im folgenden Interview:

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Keine Ehre dem Kriegsverbrecher