„150 Jahre Widerstand gegen Paragraf 218 - Es reicht!“

Plakat von einer Münchner Kundgebung gegen christliche Abtreibungsgegner*innen am 20. März 2021
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In diesem Jahr wurde der Paragraf 218 StGB 150 Jahre alt. Am 15. Mai 1871 wurden die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet. Seitdem kriminalisiert der Paragraf ungewollt Schwangere und Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Zwar ist heutzutage ein Abbruch unter bestimmten Auflagen straffrei, doch die Regelung im Strafgesetzbuch schafft nicht nur ein gesellschaftliches Tabu, welches die Betroffenen stigmatisiert, sondern führt auch dazu, dass immer weniger Ärzt*innen Abbrüche durchführen.

Mehr über die Problematik haben wir auf einer Pressekonferenz des Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung erfahren, das für eine Streichung des §218 eintritt.

Wir hören im Folgenden Ausschnitte aus den Statements von Dr. Christiane Tennhardt, Frauenärzt*in in Berlin, von der Vorsitzenden von ProFamilia Hamburg, Kersten Artus, von Dr. Ines Scheibe vom Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, von Eva Kubitz von der Kampagne “150 Jahre Widerstand gegen §218 - Es reicht!” und von Adriana Beran, die eine Petition für die Abschaffung des §218 gestartet hat.

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